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Prüfrecht des Rechnungshofes bei Parteien "heikel"

Politik

SPÖ und FPÖ verlangen Änderungen bei Wahl der Präsidentin des Rechnungshofs.


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Die Novellierung des Parteiengesetzes ist am Mittwoch per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und dem Verfassungsausschuss zugewiesen worden. Es ist allerdings auch als Diskussionsgrundlage zu verstehen, es handelt sich um das Einigungspapier der beiden Regierungsparteien, nun folgen Gespräche mit den anderen Parlamentsfraktionen. Es ist anzunehmen, dass es Abänderungen geben wird, vielleicht sogar in Artikel 122 des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Ein zentraler Punkt der Reform war nämlich das Recht auf Einschau in die Parteifinanzen für den Rechnungshof. Herausgekommen ist nun, dass ein "begründeter Verdacht" auf Verletzung des Parteiengesetzes vorliegen muss, damit der Rechnungshof "Einsendung von Dokumenten verlangen" und bei einem "Weiterbestehen des Verdachtes" auch Überprüfungen der Partei "an Ort und Stelle vornehmen" kann. So wurde dieses Recht nun definiert.

Der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck wertet die geplante Neuerung als "nicht unproblematisch", wie er sagt. Wenn ein staatliches Organ wie der Rechnungshof Parteien prüfe, sei das "nicht unheikel", sagt Bußjäger. Derzeit stehen zwar die Finanzen der Kanzlerpartei ÖVP im Fokus der Öffentlichkeit, aber es kann auch der Fall eintreten, dass die Opposition ausgeleuchtet wird.

Neue Bestellung der Rechnungshof-Spitze?

In den Verhandlungen wird dieser Punkt daher eine Rolle spielen. SPÖ und FPÖ sind nicht glücklich damit, zumindest aber mit der derzeitigen Bestellung der Rechnungshof-Spitze. Die Präsidentin wird laut Artikel 122 der Verfassung auf Vorschlag des Hauptausschusses vom Nationalrat gewählt. Es reichen also derzeit allein die Stimmen der Regierungsparteien - oder, in Zeiten absoluter Mehrheiten, einer Partei.

Das wollen SPÖ und FPÖ angesichts der neuen Rechte für den Rechnungshof geändert wissen. Sie haben eine Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit in den Raum gestellt. "Das ist ein verständliches Anliegen", sagt Bußjäger. In Vorarlberg und Tirol wird eine solche Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Wahl der Präsidenten der Landesrechnungshöfe verlangt.(sir)