Wir erleben gerade ein Match Länder gegen Bund, ÖVP gegen SPÖ. Dabei geht es um ein Thema, bei dem im Grundsatz alle einig sind: Die illegale Pflege soll legalisiert werden. Bis zum Montag war man sich auch noch darüber einig, dass das ab 1. Juli 2007 geschehen soll.
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Was ist passiert? Wie konnte das ambitionierte Vorhaben der Regierung scheitern? Hauptsächlich lassen sich dafür politische Gründe anführen. Am Beginn stand eine gemeinsame Punktation von Sozialminister Erwin Buchinger und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein.
Sinngemäß war darin folgendes zusammengefasst: Nach Auslaufen der Amnestieregelung soll mit 1. Juli ein neues Gesetz in Kraft treten. Als arbeitsrechtliche Basis soll das Hausangestelltengesetz dienen. Die Betreuung soll auf selbständiger und unselbständiger Basis möglich werden. Die Finanzierung muss mit den Ländern verhandelt werden.
Während Bartenstein den einfachen Part hatte, das bestehende Hausangestelltengesetz in ein Hausbetreuungsgesetz umzuschreiben und zu ergänzen, blieb Buchinger die leidige Aufgabe, den Ländern Geld für das gemeinsame Regierungsvorhaben zu entlocken.
Als Basis für die Verhandlungen brauchte man im Sozialministerium Zahlen von den Ländern. Diese wurden anscheinend nur sehr zögerlich herausgegeben, möglicherweise auch deshalb, weil sich der Personenkreis der von illegalen Pflegerinnen Betreuten nicht so einfach fassen lässt. Das diente den Ländern gleichzeitig als Argument, gegen eine Finanzbeteiligung aufzutreten: Man könne keine Zustimmung zu etwas geben, von dem niemand wisse, wie viel es kosten würde - so lautete in etwa die Argumentation.
Die Länder wiederum - und da gab es keinen Unterschied in der politischen Farbgebung der Landkarte - sahen ihre Stunde gekommen. Sie wussten, dass die Verhandlungen zur Pflege ein Ablaufdatum haben (30. Juni 2007) und der Sozialminister in diesem Poker eindeutig die schlechteren Karten besitzt. Sie selbst aber wollten vom Bund ohnedies schon lange viel mehr Geld - also setzten sie auf stur und ließen den Sozialminister am Ende mit leeren Händen dastehen.
Natürlich könnte man sagen, Buchinger war selbst Soziallandesrat in Salzburg und hätte wissen müssen, wie die Landesfinanzreferenten agieren, wenn es ans Eingemachte geht. Aber das hieße Buchinger zu verkennen, denn dieser ist ein Sozialromantiker und glaubt grundsätzlich an das Gute im Menschen. Daher glaubte er auch bis zum Schluss der Verhandlungen, dass die Länder das Angebot des Bundes (eine Finanzierung 65:35, obwohl Pflege per Verfassung Sache der Länder ist) annehmen werden.
Die ÖVP wiederum stellte sich in diesem Match nicht hinter ihren Regierungskollegen, sondern wechselte die Seiten und ließ Buchinger im Regen stehen. Seite 5