Bildungsministerin Hammerschmid setzt nächsten Schritt: Entwurf für Bildungsdirektionen und Abrechnung der Landeslehrer fertig.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 7 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) arbeitet die Einigung der Bildungsreform vom November sukzessive ab. Im April wurde das Schulrechtspaket mit der verbalen Beurteilung an den Volksschulen beschlossen. Das Schulautonomiepaket und die Bildungsstiftung befinden sich bereits in der Begutachtungsphase ebenso wie das Paket für den Ausbau der Ganztagsschulen.
Jetzt hat die Bildungsministerin den letzten großen Teil der im November 2015 beschlossenen Bildungsreform auf den Weg gebracht. Der Entwurf für die Bildungsdirektionen und die neue Abrechnung der Landeslehrer wurde den Regierungsparteien zugeleitet, ehe er noch heuer dem Ministerrat vorgelegt wird. Aus dem Büro von Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) hieß es zur "Wiener Zeitung", man schaue sich den Entwurf genau an. Auf den ersten Blick findet sich darin nichts Neues gegenüber dem Bildungsreformkonzept vom November des Vorjahres.
Um die Verwaltung der Lehrer herrscht seit Jahren ein Streit. Bildungsexperten haben sich gegen eine Verländerung der Lehrer ausgesprochen. Derzeit werden die Pflichtschullehrer (Volksschule, Mittelschule, Sonderschule) von den Ländern, die Lehrer für AHS, BMS und BHS vom Bund verwaltet. Das führt regelmäßig zu Debatten über den Einsatz von Lehrern, da der Bund den Ländern die Gerhälter für die Landeslehrer überweist, tatsächlich aber keinen Einfluss darüber hat, ob und wie diese eingesetzt werden.
Mehr Transparenz bei Abrechnung der Landeslehrer
Das ändert sich nun mit der Schaffung einer einheitlichen Abrechnung: In Zukunft werden die Landeslehrer ebenfalls über das Bundesrechenzentrum abgerechnet, was mehr Transparenz schafft. Künftig sehe das Ministerium, ob an Schulen mit einem hohen Ausländeranteil tatsächlich entsprechend viele Deutschlehrer eingesetzt werden oder nicht, hieß es. Derzeit habe das Bildungsministerium keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die vom Bund bezahlten Landeslehrer tatsächlich unterrichten oder nur in der Verwaltung eingesetzt werden.
Die Abrechnung über das Bundesrechenzentrum und die gesamte Personalverwaltung liegen künftig in der Zuständigkeit der Bildungsdirektion. Pro Bundesland wird eine solche geschaffen. Diese Bildungsdirektion ist eine gemeinsame Bund-Land-Behörde und löst den Landessschulrat ab. An der Spitze dieser Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor, der auf Vorschlag des Landeshauptmannes von der Bildungsministerin ernannt wird. Der Bildungsdirektor ist Bundesbediensteter.
Pädagogischer Dienst kontrolliert Qualität
Neu geschaffen wird der Pädagogische Dienst, der ebenfalls dem Bildungsdirektor untersteht. Im Pädagogischen Dienst ist die Schulaufsicht angesiedelt. Die Schulaufsicht, die eine Bundesbehörde bleibt, nimmt die Qualitätskontrolle an den Schulen wahr. Die Schulaufsicht, die schon jetzt als Bundesbehörde in den Landesschulräten angesiedelt ist, darf zwar kontrollieren, Beanstandungen führen aber zu keinerlei Konsequenzen. Das ändert sich mit der neuen Schulaufsicht. Denn diese meldet Beobachtungen an die Qualitätssicherungsstelle im Bildungsministerium weiter. Die Qualitätssicherungsstelle im Ministerium gibt Bildungsziele und Kompetenzen vor, die Umsetzung und Einhaltung kontrolliert die Schulaufsicht - nun aber verbindlich.
Das ist notwendig, weil die Schulen im Zuge der Schulautonomie sehr große Freiheiten erhalten, wie sie ihren Unterricht gestalten wollen - ob in Gruppen, jahrgangsübergreifend, fächerübergreifend. Um eine Qualitätssicherung zu gewährleisten, sei eine Kontrolle notwendig, heißt es aus dem Bildungsministerium. Dort betont man auch, dass es nicht darum gehe, den Lehrern auf die Finger zu schauen, sondern Qualität sicherzustellen.