Leistbares Wohnen: Geförderter Wohnbau bringt eine Reihe von Hürden für Bauträger mit sich.
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Wien. Im Vorjahr ist Wien um 43.200 neue Bewohner größer geworden. Und in den kommenden Jahren wird die Stadt um weitere 30.000 bis 40.000 Menschen jährlich wachsen. Mit dem enormen Bevölkerungswachstum wird Wohnraum immer knapper und vor allem teurer.
Deshalb möchte die Stadt Wien bis 2020 die Neubauleistung auf 13.000 neue Wohnung jährlich erhöhen. Geplant waren bisher 10.000 neue Einheiten pro Jahr. Die geförderten Einheiten sollen auf 9000 pro Jahr steigen. Zudem sind 4000 neue Gemeindewohungen pro Jahr geplant. Damit soll das Wohnen leistbarer und der Druck auf dem Wohnungsmarkt kleiner werden. Allein, so leistbar ist Wohnbau in Wien aktuell nicht. Auch nicht, wenn er gefördert wird.
Seit 2006 sind die Grundstückspreise in der Bundeshauptstadt um 40 Prozent gestiegen. Private Grundstücksbesitzer sind derzeit ob der weiter steigenden Preise zudem zurückhaltend beim Verkauf. Die größte Grundstückseigentümerin mit rund zwei Millionen Quadratmeter ist die Stadt Wien selbst.
Hohe Auflagen bei Förderungen
Allerdings eignet sich nur ein kleiner Teil dessen als Baugrund, weil viele Flächen schon bebaut sind, anderweitig genutzt werden oder noch nicht in Bauland umgewidmet wurden. Zudem fördert die öffentliche Hand Bauprojekte mit einem Grundstückspreis von maximal 250 Euro pro Quadratmeter, erklärt Karl Wurm, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbau-Gesellschaft (Gewog). Allerdings findet sich kaum noch Baugrund in Wien, der weniger als 400 bis 500 Euro pro Quadratmeter kostet.
"Die Hauptkomponente, was das leistbare Wohnen betrifft, ist der Grundstückspreis", so Wurm. Er fordert etwa eine gesetzlich Eindämmung der Preisentwicklung. Von der Wirtschaftskammer kommt hierfür allerdings seit Jahren ein deutliches Nein. Stattdessen fordert sie eine zweckgebundene Wohnbauförderung.
Hinzu kommt, dass es für viele Bauträger mittlerweile sogar günsiger ist, privat finanzierte Wohnungen zu bauen als geförderte. Das liegt daran, dass beim geförderten Wohnbau eine Reihe von Bestimmungen gelten, die in der Bauordnung so nicht vorgesehen sind. Zum Beispiel müssen geförderte Gebäude in jedem Fall barrierefrei sein. Ein anderes Beispiel: Für die deutlich günstigeren Kunststofffenster gibt es keine Förderungen. Gefördert werden in der Regel Alu-Holz-Fenster, die wiederum fast um die Hälfte teuerer sind. All das erhöht die Baukosten und damit auch den Druck auf die Bauträger und die Wohnungspreise. Deshalb fordern Baufirmen auch eine Vereinfachung der Förderkriterien (siehe Artikel oben, Anm.). Bei der Gewog spricht man sich angesichts der schnell wachsenden Stadt für mehr Quantität statt "höchster Qualität", so Wurm.
Neues Vergaberecht erhöht Kostendruck
Seit 1. März gilt bei öffentlichen Ausschreibungen das Bestbieter- statt wie bisher das Billigstbieterprinzip. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei öffentlichen Bauaufträgen nicht jene Firma mit dem billigsten, sondern mit dem besten Angebot zum Zug kommt. Damit sollte einerseits die Qualität und Nachhaltigkeit von Bauprojekten verbessert werden. Anderseits will der Bund damit gegen Lohn- und Sozialdumping vorgehen und heimische Betriebe gegenüber billigeren Anbietern aus dem Ausland stärken.
Im Rahmen der Gesetzesänderung wurden auch die Bestimmungen für Sub-Unternehmer deutlich verschärft. Mit der neuen Regelung soll der zuletzt leicht gestiegenen Schwarzarbeit am Bau entgegengewirkt werden und der Kostendruck auf Betriebe, aber auch auf öffentliche stellen gesenkt werden.
Die Arbeitskosten werden aber in die Baukosten eingepreist. Und wenn sich Unternehmer an das Gesetz halten, ihre Arbeiter nach dem Kollektivvertrag entlohnen und alle Sozialabgaben zahlen, wird das Bauen teuerer. Und das Wohnen damit wieder ein Stück weit weniger leistbar.