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Querschüsse gegen Recht auf Sonderbetreuung für Eltern

Von Karl Ettinger

Politik

Die Industriellenvereinigung stellt sich gegen den von der türkis-grünen Koalition nach einem Sozialpartner-Konsens für die Kinderbetreuung in Corona-Zeiten.


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Bei der geplanten Einführung eines Rechtsanspruchs für Eltern, die Kinder oder Angehörige betreuen müssen, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. ÖVP und Grüne haben zwar einen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Die Industriellenvereinigung lehnt einen einseitigen Rechtsanspruch ab, wie Generalsekretär Christoph Neumayer betont. Der Rechtsanspruch war auf Drängen des Gewerkschaftsbundes (ÖGB) nach einer Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer vereinbart worden. Wie der "Wiener Zeitung" bestätigt wurde, handelt es sich um einen Deal, weil der ÖGB im Gegenzug die Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten um ein halbes Jahr auf 1. Juli 2021 in Kauf nimmt.

Die Industrie hat mit der Abmachung, einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung einzuführen, Bauchweh. Bisher war für eine derartige Freistellung das Einvernehmen des Arbeitgebers notwendig. Industriellen-Generalsekretär Neumayer fordert statt eines "einseitigen" Rechtsanspruchs für Arbeitnehmer "flexible und einvernehmliche Lösungen". Mit dem Modell, das mittels Initiativantrag der türkis-grünen Koalition im Parlament eingebracht wurde, gingen Flexibilität und Planungssicherheit für die Unternehmen verloren, argumentiert die Industriellenvereinigung. Diese betont, es sei kritisch zu sehen, dass künftig nicht mehr darauf abgezielt werde, ob die Arbeitsleistung von betroffenen Arbeitnehmern für die Aufrechterhaltungs des Betriebs notwendig sei.

Die Querschüsse aus dem Industriesektor sind bemerkenswert, weil der Gesetzesvorlage der Koalitionsparteien in der Vorwoche ein typischer Kompromiss auf Sozialpartnerebene zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern vorausgegangen ist, dem Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP) und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian (SPÖ), wie zu erfahren war, zuvor ihren Sanktus erteilt haben.

Nach den Plänen der Koalition soll die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen als Ergänzung zum regulären Pflegeurlaub rückwirkend mit 1. November bis Mitte 2021 beschlossen werden. Neu ist der Rechtsanspruch, bisher musste der Arbeitnehmer seine Zustimmung geben. Der Staat übernimmt für die Sonderbetreuungszeit Kosten des Arbeitgeber bis zu 100 Prozent des Entgelts für den Beschäftigten. Statt bisher drei Wochen kann die Sonderbetreuungszeit nun für bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden.