Verkauf von Genossenschaftsanteilen bis zu 750.000 Euro - ohne Prospekthaftung.
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Wien. "Crowdfunding" lautet das Zauberwort. Bekannt wurde diese Art der Finanzierung durch den Waldviertler Schuherzeuger Heinrich Staudinger, der in der Region Geld eingesammelt hatte, weil er von Banken keinen Kredit bekam. Das war verboten, Staudinger bekam eine Strafe der Finanzmarktaufsicht (FMA). Der Nationalrat einigte sich nun auf einen Minimal-Kompromiss, der pro Betrieb eine Schwarm-Finanzierung in Höhe von 250.000 Euro erlaubt. Genossenschaften allerdings sollen bis zu 750.000 Euro ohne Prospekthaftung einsammeln können. Andreas Pangl, Geschäftsführer des Raiffeisen-Fachverbands: "Wir werden das sicher nutzen, und Genossenschaftsanteile verkaufen. Die Umsetzung obliegt den jeweiligen Landesverbänden, und die sind unterschiedlich weit. Niederösterreich und Tirol sind weiter als andere."
Wie die "Wiener Zeitung" berichtete, bereiten örtliche Raiffeisenbanken diesen Verkauf von Genossenschaftsanteilen vor. Die Verzinsung könnte bei zirka drei Prozent liegen, eine Garantie dafür darf es nach den neuen Regulierungsbestimmungen aber nicht mehr geben. Immerhin. Wenn 400 Raiffeisen-Genossenschaften die 750.000 Euro ausnutzen, würde dies 300 Millionen Euro zusätzliches Eigenkapital bedeuten. Davon würden auch die Raiffeisenlandesbanken profitieren, denn dezentrale Sektoren wie Raiffeisen (und Sparkassen) brauchen die Beteiligung am Spitzeninstitut nicht abziehen. Bei Bankkonzernen ist dies anders. Allerdings braucht es dazu eine Genehmigung der FMA, die Verhandlungen dazu laufen. "Ziel ist es natürlich, die Belastungen für die einzelnen Raiffeisenbanken möglichst gering zu halten", schrieb RZB-Generalsekretär Michael Höllerer kürzlich im Raiffeisenblatt. Die FMA äußert sich dazu nicht.
Konsolidierte Bilanz ist nötig
Faktum ist jedenfalls, dass die Raiffeisen-Bankengruppe dazu erstmals eine konsolidierte Bilanz vorlegen wird müssen. Allerdings nur der Aufsichtsbehörde, eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. "Konsolidierung" ist bei Raiffeisen ein Un-Wort, die kleinen Raiffeisenbanken fürchten daraus eine Bevormundung der viel größeren Raiffeisen Zentralbank (RZB).
Ebenfalls notwendig ist die Dotierung eines Fonds, der Raiffeisenbanken, die in Schieflage geraten, auffängt. Derzeit gibt es eine Haftungsgarantie, die bisher funktioniert hat. Kunden von Raiffeisen sind bisher nicht zu Schaden gekommen, bei Problemen wurden Raiffeisenbanken ziemlich geräuschlos fusioniert. Generalanwalt Walter Rothensteiner will dieses System natürlich beibehalten, er verweist gerne auf ihre Funktionstüchtigkeit.
Neues Kapitalregime für Banken
(kle) Mit 1. Jänner 2014 hält in
der Bankenwelt ein schärferes Kapitalregime Einzug. Das neue Regelwerk für Geldinstitute trägt den Namen Basel III. Es ist ein Reformpaket des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), eines Gremiums von Notenbankern und Bankenaufsehern aus 27 Ländern. Basel III ersetzt die bestehende Bankenregulierung Basel II und soll sicherstellen, dass Banken für Krisen besser gewappnet sind als dies in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 der Fall war.
Konkret geht es darum, die Risikotragfähigkeit einer Bank - ausgedrückt durch die Höhe und Qualität des Eigenkapitals - mit den eingegangenen Risiken besser in Einklang zu bringen. Dies soll vor allem durch die Stärkung des regulatorischen Eigenkapitals in Form von (hartem) Kernkapital erfolgen, wobei anrechenbare Kapitalinstrumente einem strengen Kriterienkatalog zu genügen haben.
Basel III schreibt den Banken nicht nur mehr, sondern auch höherwertigeres Kapital vor, solches, das die Verluste voll mitträgt. Zunächst steigt die geforderte Quote schrittweise
auf acht Prozent, bis 2019 soll
sie 10,5 Prozent erreichen. Für Sonderfälle können die nationalen Aufseher noch höhere Quoten vorschreiben.
Basel III verpflichtet aber auch zu einem Liquiditätspuffer. Damit soll verhindert werden, dass Banken kurzfristige Kredite zu langfristig refinanzieren und ihnen im Krisenfall abrupt das Geld ausgeht.
Die EU setzt die strengeren Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken u. a. mit einer Richtlinie - einer Neufassung der "Capital Requirements Directive", CRD IV - in europäisches Recht um.
Ähnlich bedeutend wie Basel III sind die Pläne einer Bankenunion in Europa - mit drei Zielen: einer gemeinsamen Aufsicht, Regeln zur geordneten Abwicklung von Pleitebanken und einer europäisch abgestimmten Einlagensicherung. Konkret ist davon bisher nur die Aufsicht, sie ist künftig bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt.