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RLB NÖ-Wien vergleicht sich mit Unternehmer - Forderung zurückgezogen.
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Wien. Die Raiffeisenlandesbank (RLB) Niederösterreich-Wien, die wegen umstrittener Devisenoptionsgeschäfte mit 15 Städten und Gemeinden im Clinch liegt, hat einen weiteren Spekulationsfall zu den Akten gelegt. Seit Mitte Mai 2011 stand der Wiener Agrarunternehmer und frühere RLB-Kunde Erwin W. vor Gericht, weil die Bank von ihm eine Zahlung in Höhe von 148.000 Euro plus Zinsen aus einem Devisenoptionsgeschäft eingeklagt hatte. Doch die RLB, vertreten von Rechtsanwalt Johannes Jaksch, hat jetzt die Reißleine gezogen und einem gerichtlichen Vergleich mit dem früheren Kunden zugestimmt, der vorgestern rechtskräftig wurde.
"Die Raiffeisenlandesbank verzichtet auf ihre Forderungen, die Kosten trägt jeder selber", bestätigt Rechtsanwalt Hannes Schmidt der "Wiener Zeitung", der den Wiener Gärtner vertritt.
Im Mittelpunkt der Klage stand die Verlustabdeckung aus einem Währungstermingeschäft mit Schweizer Franken ("CHF gelinkte Euro-Caps"). Erwin W. hatte für den Ankauf von landwirtschaftlichen Maschinen einen Kredit in Höhe von 2,5 Millionen Euro bei der RLB aufgenommen und soll laut Angaben der Bankmitarbeiter später einen Wechsel in einen Frankenkredit beabsichtigt gehabt haben. Die RLB schlug ihm ein Volumen von einer Million Euro vor. Da der Frankenkurs damals zu hoch war, soll vereinbart worden sein, erst bei einem Kurs von 1,533 umzusteigen. Erwin W. hatte zwar einen Rahmenvertrag unterschrieben, will aber nie ein Devisenoptionsgeschäft mit der RLB NÖ-Wien wissentlich eingegangen sein. Im Jahr 2009 schuldete Erwin W. von der Raiffeisenlandesbank auf die Gärtnerbank um. Dass ein "Devisenoptionsgeschäft" im Namen von Erwin W. laufe, wurde der Gärtnerbank laut Gerichtsprotokoll nicht mitgeteilt. Mit der Umschuldung ist auch die Finanzierung durch die RLB und damit die Geschäftsgrundlage für ein etwaiges Devisenoptionsgeschäft weggefallen.
Doch dieses Spekulationsgeschäft wies noch weitere Unsauberkeiten auf. Die RLB-Mitarbeiter hatten anscheinend große Erklärungsnot, wie das Gerichtsprotokoll belegt, das der "Wiener Zeitung" vorliegt. So soll die Abschlussbesprechung mit dem Kunden am 29. Mai 2008 stattgefunden haben, der Rahmenvertrag und das Anlegerprofil tragen das Datum 2. Juni 2008. Zugleich war das Anlegerprofil von einer RLB-Mitarbeiterin unterschrieben worden sein, die bei dem Termin gar nicht anwesend war. 2010 forderte die RLB von Erwin W. die Zahlung der offenen Kursdifferenz ein.
"Das Produkt war unser Einfall", sagte ein RLB-Mitarbeiter vor Gericht aus. "Die Geschäfte, die wir abgeschlossen hatten, haben wir eins zu eins an eine Investmentbank weitergegeben." Nachsatz: "Wir erhalten eine sprechende Marge." Die Marge liege zwischen einem halben Prozent und einem Prozent.
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