Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes entspricht nicht liberaler Marktwirtschaft.
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Wien. Österreich schützt seine Infrastrukturbetriebe vor mutmaßlich unliebsamen Investoren.
Mit der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes 2011 (AußWG) schränkt die Republik künftig die Beteiligung an jenen Unternehmen ein, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen. Personen oder Gesellschaften, die nicht den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) angehören oder nicht aus der Schweiz stammen, können nur noch dann eine Beteiligung von 25 Prozent und mehr an österreichischen Infrastruktur- und Sicherheitsbetrieben erwerben und entsprechende Stimmrechte ausüben, wenn das Wirtschaftsministerium zuvor seinen Sanktus dazu gegeben hat.
Im Speziellen sind von dieser neuen gesetzlichen Regelung die Militärgüterindustrie, die Sicherheitsbranche, die Krankenhäuser, das Rettungs- und Notarztwesen, das Feuerwehrwesen und der Katastrophenschutz, die Universitäten, die Energieversorger, die Telekommunikationsbranche sowie die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) umfasst. "Das ist ein Schuss vor den Bug und ein Zeichen der Verunsicherung beim Thema Telekom", sagt Wilhelm Rasinger vom Interessenverband für Kleinanleger (IVA) zur "Wiener Zeitung". "Für mich ist das nur ein Signal an manche potenzielle ausländische Investoren, deren Zahl überschaubar ist, dass sie ab einem gewissen Beteiligungsumfang nicht unbedingt willkommen sind." Die Regierung könne sagen, sie hat etwas gegen die Überfremdung getan, meint Rasinger, aber er misst dem Gesetz keine große Bedeutung zu.
Typisch österreichisch
"Wenn man es als Purist sieht, entspricht das nicht einer liberalen Marktwirtschaft und ist typisch österreichisch", sagt der Anlageexperte. Zugleich geht er davon aus, dass gewiefte ausländische Investoren mit noch gewiefteren inländischen Anwälten legale Gesellschaftskonstruktionen finden werden, um diese Beschränkung zu umgehen.
Gefahr aus China?
Laut Rasinger ziele das Gesetz unter anderem auf potenzielle Investoren aus China ab.
"Ich fürchte mich nicht um Unternehmen, die keiner haben will, wie Krankenhäuser oder Feuerwehren", sagt Rasinger. Das Gesetz sei überhaupt nur auf eine Handvoll Unternehmen anwendbar, die an der Wiener Börse notieren. "Die niederösterreichische EVN ist ebenso in sicheren Händen wie der Verbund, die OMV oder der Flughafen Wien", sagt der Kapitalmarktexperte. "Bei den Infrastrukturunternehmen haben wir noch die Telekom und die Post, und dann sind wir schon am Ende." Nachsatz: "Mit mir kann man auch diskutieren, ob die Post ein Infrastrukturunternehmen ist." Das Wirtschaftsministerium hat eine beantragte Beteiligung eines außereuropäischen Investors an einem Infrastrukturunternehmen innerhalb eines Monats zu bewilligen, oder bei Bedenken, ein vertieftes Prüferverfahren einzuleiten; innerhalb von zwei Monaten sollten dann die Bedenken ausgeräumt oder die Genehmigung verweigert werden. Wird kein Bescheid erlassen, "gilt der Vorgang als genehmigt".