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Räuberhauptmann Grasel: Schlagfertiger Illiterat

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

Die Originalakten zum Prozess des "Räuberhauptmann Grasel", der zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Waldviertel und Teile Südböhmens unsicher machte, werden derzeit digital erfasst. Zugleich unternimmt eine Gruppe von Rechtswissenschaftlern erstmals den Versuch, die 4.500 Seiten starken Protokolle vollständig durchzuarbeiten.


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"Gleich beym Eintritte (.) merkte ich, daß ich hier verraten sey, denn es saßen nicht nur mehrere Bauernburschen, sondern auch 2 Kanoniers an einem Tische und tranken und spielten, welches mir um so mehr auffiel, weil es schon gegen 1 Uhr nach Mitternacht war." Also beschreibt Johann Georg Grasel beim Verhör den Hergang seiner Gefangennahme in der Nacht vom 19. auf den 20. November 1815: "Ungeachtet dessen zog ich meinen Mantel aus und legte ihn auf den Tisch, ging im Zimmer auf und ab, und als ich bey der Thüre hinaus (...) gehen wollte, wurde ich plötzlich rückwerts ergriffen, auf den Kopf mit dem Gesichte gegen die Erde gestürzt, bey welcher Gelegenheit mir auch mein Stillette aus der Hosentasche fiel, ich hob solches auf und wollte es wieder einstecken, allein sie nahmen es mir gleich weg, banden mir Hände und Füsse."

Der Ort dieser Geschehnisse: Ein Gasthof in Mörtersdorf im Waldviertel, südöstlich von Horn, wo heute die "Graselwirtin" eine Gruppe junger Rechtswissenschaftler zu Gast hat, die Kriminalfall und Strafprozess Grasel nachzuspüren. Initiator des Forschungsprojekts ist der Wiener Strafrechtsprofessor und Rechtsanwalt Wolfgang Brandstetter. Die Beschäftigung mit dem - am 4. April 1790 im mährischen Ort Neu-Serowitz (Nové Syrovice) südwestlich von Mährisch Budwitz geborenen - Räuber ist seit Jahren sein Steckenpferd. Nicht zuletzt, "weil im Fall Grasel viele Probleme auftauchen, die uns auch in heutigen Strafprozessen begegnen": Organisierte Kriminalität, Einsatz eines Lockspitzels, Straftaten in berauschtem Zustand. Daneben sei die Causa ein "interessantes Stück Kulturgeschichte, das mit dieser Region verbunden ist". Quelle der eingangs geschilderten Gefangennahme sind die Original-Verhörprotokolle, die jetzt erstmals vollständig durchgearbeitet werden. Im Wiener Stadtarchiv wird der Akt unter der Federführung von Heinrich Berg gescannt und so für die digitale Archivierung vorbereitet. Gleichzeitig ist der emeritierte Ordinarius für Straf- und Strafprozessrecht, Winfried Platzgummer, dabei, die mehrere Tausend Seiten starken, handschriftlich in kurrent abgefassten Verhörprotokolle in modernes Deutsch zu transkribieren. Eine langwierige Aufgabe: "Das Protokoll wurde in Eile geschrieben, oft sehr schlampig", erläutert Platzgummer. Zudem würden oft Ausdrücke oder Bezeichnungen für Ortschaften verwendet, die heute nicht mehr bekannt sind.

Wer aber war Johann Georg Grasel, dessen Name Höhlen, Heurige, Gaststuben und -höfe im ganzen Waldviertel ziert?

Als Kind halbkrimineller "Wasenmeister" (=Tierpräparatoren) in eine gesellschaftliche Randgruppe hineingeboren, kommt er früh mit dem Gesetz in Konflikt. In einer Zeit der sozialen Tristesse - Krieg gegen Napoleon, Lebensmittelknappheit, galoppierende Inflation - muss er bereits mit 16 Jahren seinem Vater bei einem Einbruch Schmiere stehen. Sein Anteil an der Beute: Zwei Leintücher und ein Bettüberzug. In seinem kurzen Leben - Grasel ist 27 Jahre alt, als er gehängt wird - begeht er 205 Straftaten. So viele gesteht er jedenfalls im Strafprozess. In erster Linie sind es Einbruchsdiebstähle im Wald- und Weinviertel, in Südböhmen und -mähren. Meist wird in Gruppen von drei oder vier Mann vorgegangen, Tatorte und die Zusammensetzung der Partien werden häufig geändert. Gestohlen wird so gut wie alles: Tücher, Kittel, Hauben, Vieh, Geld und Nahrungsmittel. Einmal dringen die Räuber in ein Grundstück mit Fischweiher ein, und angeln sich "8 oder 10 Stücke ziemlich schwerer Karpfen". Grasel legt bei seinen Beutezügen oft gewaltige Entfernungen in kurzer Zeit zurück. Die Grundherrschaften, die damals die polizeilichen Aufgaben wahrnehmen, sind überfordert. Grasel erkauft sich mit Beutestücken die Loyalität seiner Komplizen und der Bevölkerung und legt so den Grundstein für seinen heutigen Nimbus als Volksheld.

Mitunter beginnen die Diebe ihre Tour in einem Weinkeller. Als sie einmal den eines Bäckers plündern, "zogen wir uns mit dem Heber in den im Keller gestandenen Krug ungefähr 16 Maß Wein heraus, tranken denselben aus, worauf wir berauscht wurden". Beim Versuch, dem Bäcker im schwer betrunkenen Zustand auch noch die Pferde zu stehlen, werden sie entdeckt, weil sie "bey dem Herausführen der Pferde einen so starken Lärm machten". Nicht alle Delikte enden freilich so harmlos: Im Alkoholrausch gerät Grasel an den Obergrünbacher Gastwirt Michael Witzmann. Weil er sich von Witzmann verfolgt fühlt, tötet er zunächst dessen Hund, sodann versetzt er dem Wirt sechs Messerstiche, worauf dieser an Ort und Stelle verstirbt. Auf Witzmanns 18-jährigen Begleiter sticht er vier mal ein. Im Grasel-Urteil ist dann auch von "gewaltsamer Handanlegung am die Personen der Beraubten" und "zum Theile schwerer Verwundungen" die Rede. Ein weiteres Verbrechen sollte letztlich für das Todesurteil den Ausschlag geben:

Der Fall Anna Schindler

700 bis 800 Gulden Silber, munkelten die Nachbarn, habe die reiche Witwe Anna Schindler aus Zwettl in ihrem Haus verborgen. Ein Vermögen damals, das dem Wert eines Hauses entsprach. Mit Knüppeln bewaffnet machten sich Grasel und vier Kameraden - der Gams, der einarmige Martin Fuchs, der Zottel und der Paul Heidinger - auf den Weg: Glasscheibe eingedrückt, eingestiegen, einer steht Schmiere. Die 66-Jährige Witwe wird im Schlaf überrascht. "Ich und Gams gingen gleich auf dieses Weib zu, ich verhielt ihr das Maul, damit sie nicht schreyen konnte, der Gams schnitt von der Uhr die Stricke ab, woran die Gewichte hingen, ich hielt die Alte fest, wobey auch der Einhandelte, (.), half und der Gams band sie", soweit das Verhörprotokoll. Über die weitere Vorgangsweise der Einbrecher, die letztlich zum Tod der Frau führen wird, gibt es mehrere Versionen: In seiner ersten Aussage gibt Grasel an, er habe die Alte die Stiegen hinunter getragen, sie hierauf nach dem Versteck des Geldes gefragt. Danach habe er im Erdgeschoß zu suchen begonnen.

Unterdessen hätten seine Kumpanen versucht, die Frau im Keller zum Sprechen zu bringen und dabei mit ihren Knüppeln geschlagen. Als ihn die mitangeklagten Gefährten bezichtigen, er hätte die Schindlerin mit einer Stange erschlagen, ändert Grasel seine Aussage: Er habe sie, weil sie sich anschickte zu schreien, in den Keller hinunter getragen, sei dabei allerdings zu Sturz gekommen, wobei die Frau die tödlichen Kopfverletzungen erlitten hätte. Trotz der widersprüchlichen Aussagen, teilweise widerrufen die Mitangeklagten ihre Anschuldigungen bei der Gegenüberstellung, lautet das Urteil auf Tod durch den Strang, "wegen (.) räuberischen Todtschlages in Gemäßheit des §.124 und §.10 des Gesetzbuches über Verbrechen mit dem Tode".

Für Brandstetter ist das Todesurteil wegen Raubmord "bei durchaus schlechter Beweislage" nicht wirklich zwingend, allerdings auf der Grundlage des damaligen Rechts juristisch vertretbar. Weniger die Schwere der Delikte, als "verfahrensrechtliche Besonderheiten" hätten allerdings zum Urteil geführt. Während für Grasels Mitangeklagte als Deserteure die Strafverschärfung des Kaiserlichen Patents 1802 galt - die Todesstrafe daher zwingend war, sah die Situation für Grasel anders aus. Da er nie den Fahneneid geleistet hatte (heute strittig), betraf ihn das Patent nicht. Somit befand sich das Gericht in einer schwierigen Situation: "Es wollte nicht Grasel als dem gefährlichsten Verbrecher eine mildere Strafe als einem Mitangeklagten geben", schließt Brandstetter.

Schlampig dürften die Justizbehörden jedenfalls nicht gearbeitet haben. Nachdem Grasel, mit einer List - ein verdeckter Fahnder hatte sich das Vertrauen des Räubers erschlichen - ins Netz gegangen war, wurde er ins Wiener Stadtgericht am Hohen Markt eingeliefert. Zwei Jahre dauerte der Prozess, der vom Umfang heute wohl mit dem Lucona-Prozess gleichzusetzen wäre. Insgesamt gab es 66 Angeklagte, 214 Personen waren involviert. "Mich hat vor allem hat die Genauigkeit der Richter berührt", meint Platzgummer, "trotz der großen Schwierigkeiten, die die engen Beweisregeln aufwarfen - als schuldig galt man ja nur bei Geständnis oder bei Vorliegen von zwei glaubwürdigen Zeugenaussagen."

Noch etwas zeigen die Protokolle: "Man bekommt den Eindruck, dass er Einiges auf dem Kasten gehabt hat", formuliert Brandstetter. Und auch sein Kollege Platzgummer streut dem Räuber Rosen, spricht von "beeindruckender Schlagfertigkeit eines Illiteraten". Trotz der Zermürbungstaktik, in über hundert Sitzungen, allein in Ketten den Richtern gegenüber habe er sich derartig gut gehalten, dass man annehmen müsse, "dass Grasel ein hochbegabter Mensch war".

Literatur: Hitz (Hg.) Johann Georg Grasel - Räuber ohne Grenzen; Schriften des Waldviertler Heimatbundes 34