Rechnung per Fax noch bis Ende 2006. | Umstellung auf | digitale Abrechnung.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Die Mitteilung auf der Internet-Seite des Finanzministeriums liest sich nüchtern: Von "bei zahlreichen Unternehmern bestehenden Umstellungsschwierigkeiten" ist darin die Rede, die dazu geführt haben, dass die "eingeräumte Möglichkeit, Rechnungen noch bis zum Ende des Jahres 2005 mittels Telefax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert" wird.
Diese Mitteilung verweist auf eine technologische Veränderung, die bisher ohne großes Aufsehen abgelaufen ist. Die klassische Form der Rechnung auf Papier hat allmählich ausgedient, und an ihre Stelle tritt die "auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung", wie sie der Gesetzgeber nennt. Wobei sich die Frage ergibt, wie die juristischen Anforderungen an eine solche Rechnung zu gewährleisten sind, nämlich "Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts".
"Fortgeschrittene Signatur"
In Österreich hat man die Regelung getroffen, dass alle mit einer "fortgeschrittenen Signatur" versehenen Rechnungen diesen Anforderungen genügen. Diese "fortgeschrittene Signatur" stellt technisch deutlich geringere Anforderungen als die im Signaturgesetz ebenfalls vorgesehene "sichere Signatur", die juristisch der persönlichen Unterschrift gleichgesetzt ist.
Im Juli 2005 war per Erlass festgelegt worden, dass ab Jänner 2006 nur noch mit einer solchen Signatur versehene Rechnungen steuerlich zugelassen wären. Per Telefax übermittelte Rechnungen hätten ihre Gültigkeit für den Vorsteuerabzug verloren. Doch wie auch schon das Beispiel der E-Card für das Gesundheitssystem gezeigt hat, sind Planungen in der Welt der EDV generell mit Vorsicht zu genießen.
Am Dienstag war aus der zuständigen Fachabteilung des Finanzministeriums zu erfahren, dass die Frist auf Drängen der Wirtschaft um ein Jahr verlängert werden musste. Das Wissen um die "fortgeschrittene Signatur" und die erforderlichen Zertifikate scheint vor allem bei kleineren Betrieben noch wenig verbreitet zu sein. Der Zeitaufschub gibt nun eine gute Chance, sich auf die neue gesetzliche Lage umzustellen.
Zertifizierte Geschäfte im Internet
+++ Verordnung des Ministeriums (PDF)
+++ Umsatzsteuerrichtlinien
+++ Elektronische Signatur