Das Recht auf Information der Öffentlichkeit wie der Schutz von Betroffenen sind im Rechtsstaat Verpflichtung.
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Politik besteht im Wesentlichen darin, zwischen entgegenstehenden legitimen Zielen, Werten oder Interessen eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten erträglich, idealerweise sogar akzeptabel ist. Ein solches Konfliktfeld bildet auch das Verhältnis zwischen der nicht nur berechtigten, sondern sogar gebotenen Berichterstattung in Ermittlungsverfahren von öffentlicher Relevanz und dem Recht der Betroffenen auf ein nicht-öffentliches Verfahren und den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte.
Beides, das Recht auf Information der Öffentlichkeit durch Medien wie der Schutzanspruch der Betroffenen, sind eine Verpflichtung in einem demokratischen Rechtsstaat. Völlig transparent und öffentlich ist ein Verfahren erst, wenn es als Prozess vor einem unabhängigen Richter landet (und selbst dort gibt es besonders schützenswerte Interessen, die vor den Augen der Öffentlichkeit abgeschirmt bleiben müssen).
Österreich fehlt bei diesen konkurrierenden Rechtsansprüchen die richtige Balance, und der vorläufige Abschlussbericht des ÖVP-U-Ausschusses, der formell jener des Nationalratspräsidenten und ÖVP-Politikers Wolfgang Sobotka ist, faktisch jedoch von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl geschrieben wurde, legt noch einmal den Finger in diese Wunde. Dass mitunter fast jeder Schritt und jedes noch so nebensächliche Detail eines Ermittlungsverfahrens im Scheinwerferlicht der medialen Öffentlichkeit erfolgt, kann, wenn alle Seiten ihre Scheuklappen ablegen, in niemandes Interesse sein. Denn darunter leidet in letzter Konsequenz auch das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz - und dies auch dann, wenn die Akten über involvierte Anwälte oder Parteien, wie jetzt im U-Ausschuss, an die Öffentlichkeit gelangen.
Selbstverständlich ist, dass Medien auch weiterhin über Ermittlungen berichten können müssen, wenn diese von öffentlicher Relevanz sind. In Österreich besteht auf vielen Ebenen ein strukturelles Machtungleichgewicht zwischen staatlichen Stellen - von der Regierung bis zur Verwaltung - und dem legitimen Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit, beginnend mit dem Fortbestand des Amtsgeheimnisses über das Fehlen eines Informationsfreiheitsgesetzes bis hin zur stetig anwachsenden Armada staatlich finanzierter PR-Profis im Vergleich zur schrumpfenden Zahl recherchierender Journalisten.
Jede Neuerung, die unabhängige Medien weiter schwächt statt stärkt, geht in die völlig falsche Richtung. Der gebotene Schutz der Beschuldigtenrechte darf kein Feigenblatt dafür sein. Es gibt ein Sowohl-als-auch.