Wenn am Donnerstag der Volksgruppenbeirat der Kärntner Slowenen zusammentritt, so ist es die erste Sitzung nach der Aufhebung der Ortstafelregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Das Erkenntnis steht auch im Mittelpunkt des Gesprächs: Unter anderem soll geklärt werden, ob eine Volksbefragung zu zweisprachigen Ortstafeln - wie von der FPÖ angestrebt - rechtlich möglich ist.
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Die SPÖ ist dabei, die ÖVP noch unentschlossen, und die FPÖ macht nicht mit. An der Sitzung des Volksgruppenbeirats - bestehend aus acht VertreterInnen der slowenischen Minderheit, sieben ParteienvertreterInnen und einem Vertreter der katholischen Kirche - nehmen nicht alle Fraktionen teil.
Zur Debatte steht am Donnerstag das Erkenntnis des VfGH zu zweisprachigen Ortstafeln. Ihre Meinung dazu hat die FPÖ deutlich geäußert: Sie sprach stets von einem fehlerhaften Urteil und kündigte eine Nichtigkeitsprüfung des Erkenntnisses an.
Die Durchführbarkeit einer Volksbefragung in Kärnten wird ebenso zur Sprache kommen. So soll in der Sitzung gemeinsam mit Juristen - unter anderem Dieter Kolonovits von der Uni Wien - geklärt werden, ob eine derartige Initiative rechtlich möglich ist. Dabei stelle sich die Frage, ob Minderheitenangelegenheiten in einer Volksbefragung zur Debatte gestellt werden können, erläutert Beirats-Vorsitzender Marjan Sturm.
Eine Beschwerde gegen die Befragung hat der Volksgruppentag bereits in der Vorwoche beschlossen. Dass dies bei der Sitzung ebenfalls thematisiert wird, will der Generalsekretär des Rates der Kärntner Slowenen, Franz Wedenig, nicht ausschließen. Die Beschwerde werde vom Zentralverband slowenischer Organisationen "in der Sache unterstützt", meinte Sturm auf Anfrage der "Wiener Zeitung". Doch auch diesen Schritt gelte es rechtlich abzuklären. Das Innenministerium hatte sich bereits für "nicht zuständig" erklärt.