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Laut § 25 Abs. 1 des Bundesbehindertengesetzes habe der Betroffene keine Möglichkeit, in Sachen Unfallrentenbesteuerung eine Refundierung zu erstreiten, es bestehe kein Rechtsanspruch. Volksanwalt Peter Kostelka sieht aber einen möglichen Weg.
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Das Gesetz sagt es eindeutig: "Auf die Gewährung von Zuwendungen besteht kein Rechtsanspruch". Ein Sozialstaat müsse aber damit aufwarten können, betonte Kostelka. Unterstützt wird er in seiner Argumentation von den Sozialrechtsexperten Wolfgang Mazal und Michael Holoubek. Der Rechtsanspruch könne vor den Zivilgerichten erstritten werden. Die Frage der Zumutbarkeit für die Betroffenen stellt sich allerdings, denn die sozialrechtlichen Verfahren dauern lange. Daher brauche es dringend "neue, moderne adäquate Rechtsschutzmittel", so Mazal.
Die Unfallrentner haben ihre Steuern bezahlt und stellen nun Anträge auf Rückerstattung, erläuterte Kostelka. Die Volksanwaltschaft werde nun diesbezügliche Beschwerden sammeln und dann Vorschläge machen. Kostelka überlegt auch, Musterprozesse zu führen, um mehr Rechtsklarheit herbeizuführen.
Diese Überlegungen sind Ergebnisse einer ersten Enquete der Volksanwaltschaft zum Thema "Sozialrecht ohne Rechtsschutz - Refundierung der Unfallrentenbesteuerung in sozialen Härtefällen".
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