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Mit großer Mehrheit haben die Präsidenten der europäischen Anwaltsorganisationen bei ihrer Tagung am Wochenende in Wien die neue Resolution zum EU-Konvent angenommen.
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"Vertrauen der Völker Europas in die Institutionen der EU und die europäischen Werte stärken", sei das Ziel der Grundsatzerklärung der Anwälte, erklärt Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Herausragende Bedeutung käme hierbei den Grundrechten zu, um einen "Raum des Friedens, der Freiheit und des Rechts" zu schaffen, befindet Benn-Ibler im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
Erweiterte Möglichkeiten des Einzelnen, den Europäischen Gerichtshof (EUGH) anzurufen, und ein Recht auf anwaltliche Vertretung sollten in den europäischen Verfassungsvertrag einfließen. "Es ist nicht in jedem europäischen Land so, dass ausschließlich die Anwälte zur Vertretung befugt sind", kritisiert der Anwalt. Die Angelobung der neuen Regierung kommentiert Benn-Ibler wie folgt: "Ich freue mich, dass wir wieder eine arbeitsfähige Regierung haben." An der Situation der österreichischen Anwälte werde sich nichts ändern - "aber ich denke, wir können zufrieden sein".
Zur dreitägigen Präsidententagung hatten sich mehr als 200 Teilnehmer aus ganz Europa, unter ihnen auch Repräsentanten der Weltorganisationen der Anwaltschaften im Palais Ferstel eingefunden.