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Rechtsbruch ohne Folgen?

Von Martyna Czarnowska

Politik

Im Zwist um die Rechtsstaatlichkeit zeigt sich, ob die EU ihre Prinzipien verteidigen kann.


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Ob Budgetdefizit, Flugpassagierrechte oder Rechtsstaatlichkeit: Es ist ein Credo der Europäischen Union, dass es gewisse Standards gibt, die nicht unterschritten und bestimmte Werte, die nicht überschritten werden dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss aber nicht immer mit Konsequenzen rechnen. Frankreich etwa hat jahrelang ohne Folgen die Vorgaben zur Budgetdisziplin gebrochen, Griechenland ist trotz seiner enormen Verschuldung nicht aus der Eurozone ausgeschlossen worden. Und EU-Verfahren gegen Ungarn und Polen können nicht vorangetrieben werden, weil sich manche Staaten dagegen stemmen. Die jüngste Budgetblockade aus Budapest und Warschau wirft erneut Fragen auf, wie Mitgliedstaaten, die EU-Regeln nicht befolgen, diszipliniert werden können.

Wirken Verfahren wegen Vertragsverletzung?

Regelmäßig leitet die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Länder ein, die EU-Recht nicht nachkommen. Dabei kann es um Vorschriften zum Umwelt- oder Konsumentenschutz, zur Schweinehaltung oder zur Bekämpfung von Geldwäsche gehen. Zunächst gibt es eine Empfehlung, dann eine Stellungnahme der Kommission und schließlich kann die Behörde vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Werden die Missstände nicht behoben, drohen finanzielle Sanktionen. In den meisten Fällen halten sich die Länder aber schon an die Empfehlungen der Kommission.

Funktioniert das bei Ungarn und Polen nicht?

Auch dort reicht oft genug eine Mahnung der Kommission. Doch in der aktuellen Debatte, die auch zu Verzögerungen beim Beschluss zum EU-Haushalt bis 2027 führt, geht es nicht um technische Details wie Abgasnormen oder Vorgaben zur Gebäudesanierung. Im Mittelpunkt steht die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und damit ein hochpolitisches Thema. Es ist außerdem ebenso wie der gemeinsame Binnenmarkt einer der Grundpfeiler der Europäischen Union.

Wird der Rechtsstaat dort nicht schon überprüft?

Es laufen sogenannte Artikel-7-Verfahren. Damit soll festgestellt werden, ob eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung von Werten, auf die sich die Union gründet, stattfindet. Einer dieser Werte ist eben die Rechtsstaatlichkeit. In Ungarn gibt es Bedenken zur Medienfreiheit, in Polen zur Unabhängigkeit der Justiz. Der Zwist entzündete sich an diversen Gesetzesänderungen der amtierenden nationalkonservativen Regierungen. So wurde in Ungarn das Gros der Medien gleichgeschaltet, in Polen wurden Gerichte durch umstrittene Postenbesetzungen und Reformen in ihrer Arbeit beeinträchtigt. Das wurde auch schon vor dem EuGH behandelt - die Richter haben mehrmals Verstöße gegen das Unionsrecht festgestellt.

Der Streit schwelt lange. Warum die Eskalation?

Es sind nun auch finanzielle Interessen im Spiel. Die Einhaltung der rechtsstaatlichen Prinzipien wurde mit der Auszahlung von EU-Förderungen verknüpft, von denen Polen und Ungarn profitieren. Diesem Mechanismus haben Budapest und Warschau zwar im Sommer noch zugestimmt. Doch in späteren Verhandlungen wurde das Instrument noch geschärft. Es kann nun eingesetzt werden, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht, dass Verstöße eines Landes direkte Auswirkungen auf den EU-Haushalt haben - und nicht erst, wenn es diese Auswirkungen schon gibt. Sanktionen können nun innerhalb von sieben bis neun Monaten verhängt werden.

Ist das Erpressung, wie Ungarn und Polen sagen?

Es ist der Versuch, Standards umzusetzen, auf die sich die Mitglieder der EU geeinigt haben und denen Länder sich bei ihrer Aufnahme in die Union verpflichten. Dabei bedeutet ein EU-Beitritt unweigerlich auch einen gewissen Verlust an Souveränität, da sich die Staaten an bestimmte Regeln halten müssen. Diesen Eingriff kritisieren ungarische und polnische Regierungspolitiker derzeit ebenfalls heftig. Doch ist dieser demokratisch legitimiert: In beiden Ländern hat sich die Bevölkerung vor 17 Jahren für einen Beitritt zur Europäischen Union ausgesprochen. Mehr als drei Viertel der Menschen stimmten dafür.

Kann ein Land denn auch ausgeschlossen werden?

Die Mitgliedschaft kann nur suspendiert werden, indem einem Land Stimmrechte bei Ministersitzungen etwa entzogen werden. Das wäre der letzte Schritt im Artikel-7-Verfahren. Dass er gesetzt wird, ist aber unwahrscheinlich, weil sich nicht die nötige Mehrheit der Staaten dafür finden würde. Ein Land kann allerdings aus der EU selbst austreten, wie es die Briten bei einem Referendum entschieden haben. Jedoch ist weder ein Austritt Polens noch Ungarns derzeit denkbar - in beiden Ländern befürwortet eine klare Mehrheit der Menschen die Mitgliedschaft ihres Landes in der Union.