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Rechtsbrüche entlang der Lieferkette

Von Marina Delcheva

Wirtschaft

Unternehmen sollen für Menschenrechtsverletzungen haften. In Deutschland soll das geltendes Recht werden.


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Am 24. April 2013 stürzte in einem Vorort der bangladeschischen Hauptstadt Dhaka eine Textilfabrik ein. 1.135 Menschen wurden getötet, mehr als 2.000 verletzt. Eigentlich war das Gebäude wegen Rissen gesperrt, einige Textilarbeiter mussten trotzdem zum Dienst antreten. Zum internationalen Politikum wurde das Unglück, weil bekannt geworden war, dass dort auch für europäische Firmen wie Benetton, Mango, Kik oder C&A produziert wurde. Seitdem fordern NGOs und Gewerkschaftsverbände die Kontrolle und Einhaltung von Menschenrechten, Mindestlöhnen und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette.

Dieser Forderung kommt nun die deutsche Bundesregierung mit einem Lieferkettengesetz nach. Bis März soll ein entsprechender Gesetzesentwurf dem Parlament vorgelegt werden. Ab 2023 sollen deutsche Unternehmen verpflichtet werden, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden bei ihren ausländischen Zulieferern vorzugehen. Die Details zum neuen Gesetz sind noch offen. Fest steht aber, dass es bei Verstößen empfindliche Bußgelder geben soll, bis zu 10 Prozent des Umsatzes sind im Gespräch. Die Maßnahme richtet sich an große Konzerne ab 3.000 Mitarbeitern. In Deutschland sind das 600 Firmen. Ab 2024 sollen auch Firmen ab 1.000 Mitarbeitern erfasst werden.

Lob von den Initiatoren

"Der Entwurf aus Deutschland ist ein guter Kompromiss und realpolitisch ein großer Erfolg", sagt die Gewerkschafterin Veronika Bohrn-Mena im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Sie ist Mitinitiatorin der österreichischen Lieferkettengesetzesinitiative. Sie fordert eine ähnliche gesetzliche Regelung auch für Österreich, die aber noch weiter als Deutschlands Entwurf geht.

Mittels einer Transparenzpflicht sollen Firmen Geschäftsbeziehungen und Produktionsbedingungen mit Subunternehmern entlang der Lieferkette offenlegen. Unternehmen und deren geschäftsführende Vorstände sollen für Verstöße haften. Und geschädigte Arbeitnehmer in anderen Ländern sollen hierzulande auf die Einhaltung ihrer Arbeitnehmerrechte klagen dürfen. "Die heimische Wirtschaft würde auch massiv davon profitieren", sagt Bohrn-Mena. Die Billigware aus dem Ausland wirke wettbewerbsverzerrend und stelle heimische Betriebe unter massiven Kostendruck, etwa im Bereich der Textilindustrie. Umweltverbände kritisieren zudem an der deutschen Lösung, dass Umweltschäden nur dann berücksichtigt werden, wenn sie Menschenrechte verletzen.

Deutschland ist nicht das erste EU-Land mit einem derartigen Gesetz. In Frankreich gibt es seit fast drei Jahren ein Lieferkettengesetz. Bisher gab es aber keinen einzigen Rechtsstreit wegen Nichteinhaltung der Vorgaben. "Weil die Unternehmen das Gesetz auch manchmal umgehen, indem sie Unternehmensteile ausgliedern oder Tochtergesellschaften gründen, um unter der gesetzlichen Mindestanzahl an Mitarbeitern zu bleiben", meint Bohrn-Mena. Und auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen für eine unionsweite Lösung. EU-Justizkommissar Didier Reynders will noch dieses Jahr einen Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorlegen. Dieses könnte sich am deutschen Modell orientieren.

Kritik aus der Wirtschaft

Wirtschaftstreibende wollen von diesen Forderungen nichts wissen. Die Umsetzung setze viele Betriebe vor große Herausforderungen. Volkswagen etwa habe weltweit 40.000 Zulieferer, es sei schwierig, jeden einzelnen zu kontrollieren. "Wir begrüßen, dass mit der Vorlage eine lange und wichtige Debatte zu einem Ergebnis kommt", hieß es aus dem Konzern. Adidas teilte Reuters auf Anfrage mit, es müsse eine länderübergreifende, mindestens aber eine europäische Regelung geben. Nur so könnten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Seitens der österreichischen Industriellenvereinigung heißt es Anfrage: "Österreichs Unternehmen bekennen sich klar zu gesellschaftlicher Verantwortung und leben diese jeden Tag. Man darf allerdings nicht außer Acht lassen, dass die Einhaltung internationaler Regeln vor allem Aufgabe der Politik ist und in der Souveränität der Staaten liegt. Das Lieferkettengesetz muss praktikabel sein." Bürokratische Hürden müssten vermieden werden. Bohrn-Mena lässt die Kritik nicht gelten, es gehe darum, bestehende Gesetze einzuhalten.

"Wir hätten alle gern eine perfekte Welt, in der Mindeststandards und Menschenrechte eingehalten werden", sagt der WU-Ökonom Harald Oberhofer im Gespräch. Der Teufel liegt aber wie immer im Detail. "Die Frage ist, ob so ein Gesetz das richtige Instrument ist, das durchzusetzen." Oberhofer sieht viel mehr die Politik in der Pflicht. Man solle etwa die Auszahlung von Entwicklungshilfe an bestimmte Mindeststandards und die Einhaltung der Menschenrechte binden. Das geschehe zu wenig.

Bei global so verzweigten, langen Lieferketten mit unzähligen Subunternehmen sei es schwierig, alle Lieferanten genau zu kontrollieren. Oberhofer befürchtet, dass sich Unternehmen dann aus bestimmten Regionen, in denen etwa Kinderarbeit vorkommt, einfach zurückziehen, damit sie kein rechtliches Risiko eingehen.

Laut der International Labor Organisation (IOL) leben weltweit 40 Millionen Menschen in moderner Sklaverei. Sie sind also Opfer von Menschenhandel oder Zwangsarbeit. Zudem müssen weltweit 152 Millionen Kinder zwischen 5 und 17 Jahren arbeiten, das ist jedes zehnte Kind. Die Hälfte davon lebt in Afrika. Ein geschätztes Drittel besucht laut der UNO keine Schule.