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In diesem Herbst arbeitet die Bundesregierung an einigen Veränderungen im Konsumentenrecht. Abg. Johanna Mikl-Leitner, Konsumentenschutzsprecherin der ÖVP, stellte gestern die geplanten Maßnahmen vor. Momentan liegt ein Entwurf zur Reform des Gewährleistungsrechts in Begutachtung. Notwendig wurde diese Novelle aufgrund der Verbrauchsgüter-Richtlinie der EU, die von allen Staaten des Binnenmarktes bis Jänner 2002 umgesetzt werden muss. Auch beim Telekommunikationsgesetz wird es Neuerungen geben. Der Vorschlag des Innovationsministeriums sei, so die Politikerin, allerdings noch um einige Punkte zu verbessern.
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"Beim Gewährleistungsrecht sollen künftig Verzichte auf alle Fälle unwirksam sein", betonte die ÖVP-Konsumentensprecherin. Außerdem wird die Frist, in der Mängel an gekauften Produkten beanstandet werden können, von sechs Monaten auf zwei Jahre angehoben - so bei beweglichen Gütern. Bei unbeweglichen Gütern soll die Frist von drei Jahren bleiben.
Tritt ein Mangel innerhalb der sechs Monate auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorhanden war, außer die Ware ist äußerlich beschädigt. Nach den ersten sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass er die Ware nicht beim Gebrauch beschädigt hat.
Auch das Telekommunikationsgesetz muss an das Datenschutzgesetz 2000 und an die rechtliche Entwicklung in der EU angepasst werden. Das Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat nun einen Entwurf vorgestellt, der von Mikl-Leitner nur zum Teil positiv bewertet wird. Zufrieden ist sie damit, dass Änderungen bei den Geschäftsbedingungen oder beim Entgelt persönlich dem Kunden mitzuteilen sind. Der hat die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von vier Wochen zu kündigen. Weniger glücklich zeigt sich Mikl-Leitner über die Art der Rechnungslegung: So wird es auch in Zukunft nicht notwendig sein, dass Einzelgespräche detailliert ausgewiesen werden. Diesen Punkt sowie eine sekundengenaue Abrechnung, anstelle der Impulsabrechnung, will die ÖVP-Sprecherin im neuen Gesetz verankert haben.
Auch der § 64 des Telekom-Gesetzes stößt bei Mikl-Leitner auf Widerstand: "Es ist überzogen, dass der Kunde, wenn er einen Antrag auf Überprüfung seiner Telefonrechnung stellt, die Gründe dafür schon wissen kann." Ursache für viele Streitigkeiten war die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten wie Sex-Hotlines. Ab 1. Jänner 2001 werden die Betreiber solcher Dienstleistungen verpflichtet sein, binnen zehn Sekunden nach Herstellung einer Verbindung ihre Kunden über die genauen Kosten zu informieren.
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