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"Reform der VA nicht auf Abberufung beschränken"

Von Walter Hämmerle

Politik

In das Jubiläumsjahr der Volksanwaltschaft (VA) mischt sich ein schaler Beigeschmack. Ausgerechnet im 25. Jahr ihres Bestehens überschattet die Debatte um eine Abberufbarkeit der Volksanwälte deren Wünsche nach einer Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen. VP-Volksanwältin Rosemarie Bauer spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, den Modus der Ministeranklage auch auf die Volksanwälte anzuwenden.


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"Die Diskussion um eine notwendige Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft darf sich nicht auf die Frage der Abberufung beschränken", so Bauer gegenüber der "Wiener Zeitung". Der Ruf nach Absetzbarkeit entstand vor dem Hintergrund umstrittener Aussagen des FP-Volksanwalts Ewald Stadler zum Stellenwert des Jahres 1945 für Österreichs Selbstverständnis.

Bauer befürchtet, dass ob der aktuellen Diskussion die Reformanregungen der VA - etwa die Ausdehnung der Prüfkompetenz auf ausgegliederte Rechtsträger, die Möglichkeit zur Anfechtung von Bundes- und Landesgesetzen vor dem Verfassungsgerichtshof und zur Amtsbeschwerde bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts - völlig in den Hintergrund gedrängt werden.

In der Frage der Abberufbarkeit plädiert sie für den Modus der Ministeranklage. Dadurch sei die rechtliche Verantwortlichkeit sichergestellt, die über Antrag einer gesetzgebenden Körperschaft vom Verfassungsgerichtshof entschieden wird. Dies würde auch verhindern, dass ein Volksanwalt aus anderen als juristischen Gründen abberufen werden kann, "schließlich sind für jede Regierung die Berichte der Volksanwaltschaft eine Fundgrube der Opposition", so Bauer.

Wie notwendig die VA ist, zeigen auch die jüngsten Zahlen: Im Vergleich zu den Vorjahren stiegen 2001 die Beschwerden um 120 Prozent, mit - dank eigener ORF-Sendung - steigender Tendenz. So ist für Bauer ein mehr an Personal unumgänglich, nicht zuletzt, weil Einsparungen aus der Verwaltungsreform für Kontrolleinrichtungen wie die VA keine Arbeitsersparnis bringen.