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Die Zahl der Sachwalterschaften hat sich seit der Einführung 1984 verdoppelt.
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Wien. Vor 30 Jahren war sie als nur im äußersten Notfall einzusetzender Nachfolger der Vormundschaft eingeführt worden - heute wird sie offensichtlich als Allheilmittel gesehen: die Sachwalterschaft, von der im Jahr 1984 rund 34.000 Menschen in Österreich betroffen waren. Aktuell sind es 59.000 - die Zahl hat sich also nahezu verdoppelt. "Eine Reform des Sachwalterrechts ist längst überfällig", sagt dazu Marion Ondricek, Vorstand der Interessenvertretung sozialer Dienstleistungsunternehmen für Menschen mit Behinderung (IVS Wien). "Man muss endlich weg von der Entmündigung hin zu befristeten Sachwalterschaften."
Das Justizministerium sieht das offenbar ähnlich, ist doch eine Novelle des Sachwalterrechts in Planung - sie tritt aber voraussichtlich erst 2017 in Kraft, wie es auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" heißt. Das Ziel sei, Sachwalterschaften durch eine Stärkung des sozialen Umfelds abzufangen.
Angehörige oft überfordert
Derzeit wird die Sachwalterschaft laut Ondricek noch viel zu oft eingesetzt, "weil die Haftung gesichert ist, wenn jemand besachwaltet ist. Damit ist man alle Probleme los." In mehr als der Hälfte aller Fälle wird die Sachwalterschaft für alle Angelegenheiten ausgesprochen. Das komme einer Entmündigung gleich. Auch bei der Volksanwaltschaft häufen sich Beschwerden über zu früh eingesetzte Sachwalter.
Bei Gericht freilich, das den Sachwalter bestimmt, ist man froh, eine Ansprechperson zu haben, heißt es von einem Mitglied der Vereinigung der Diplomrechtspfleger. Problematisch sei nur, dass Angehörige als Sachwalter allzu oft überfordert seien.
Sachwalter zu sein ist nämlich auch nicht unbedingt eine dankbare Aufgabe. Jedes Jahr muss er dem Gericht eine detaillierte Rechnung über die Vermögensverwaltung vorlegen. Zwar steht jedem Sachwalter eine Aufwandsentschädigung zu, die je nach Einnahmen und Vermögen des Klienten variiert - dass Letzterer über mehr als Mindestpension oder Notstandshilfe verfügt, ist aber eher selten.
Aktuell übernehmen Angehörige 53 Prozent der Sachwalterschaften, Notare und Rechtsanwälte stellen 34 Prozent aller Sachwalter, zu 13 Prozent sind es Vereine. Zuerst werden Angehörige, dann die Vertretungsvereine gefragt. Schlagen diese - im Fall der Vereine aus Kapazitätsgründen - aus, werden die Fälle Anwälten und Notaren zugeteilt, die nicht ablehnen dürfen.
Insgesamt gibt es vier Vertretungsvereine in Österreich, sie werden vom Justizministerium subventioniert und bieten auch Schulungen für Angehörige als Sachwalter an. Einer davon ist "VertretungsNetz". Dieser hat gemeinsam mit der IVS Wien diese Woche eine Tagung organisiert, bei der Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Sozialwirtschaft über Alternativen zur Sachwalterschaft diskutierten.
Pilotprojekt des Ministeriums
Thema war unter anderem das seit März laufende Pilotprojekt "Unterstützung zur Selbstbestimmung" des Justizministeriums, im Zuge dessen mithilfe von Clearingstellen die Selbstbestimmung älterer Menschen möglichst lange erhalten bleiben soll. Das Clearing gibt es seit der letzten Novelle des Sachwalterrechts 2006. Seitdem ist auch eine Angehörigenvertretung als Alternative zur Sachwalterschaft möglich. Im Zuge des Projekts müssen Betroffene und Personen aus dem näheren Umfeld nun verpflichtend eine Clearingstelle aufsuchen, noch bevor das Gericht einen Sachwalter bestimmt. In der Clearingstelle - eine soziale Einrichtung von Hilfsorganisationen oder Vertretungsvereinen - wird nach Alternativen zur Sachwalterschaft gesucht. Unterstützung durch Nachbarn oder Familienmitglieder ist möglich, wenn die Wohnung verwahrlost ist oder Arzttermine nicht eingehalten werden.
"Das Pilotprojekt läuft bis Herbst 2015, die Erkenntnisse werden in die Reform einfließen", heißt es aus dem Justizministerium. Ein künftig verpflichtendes Clearing wäre denkbar. Auf jeden Fall will man sich der ursprünglichen Zielsetzung von 1984, Sachwalter nur dann einzusetzen, wenn es wirklich nötig ist, wieder annähern. "Ganz wird man die Sachwalterschaft aber nicht abschaffen können."