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Regeln für die Rückgabe

Von Bernhard Baumgartner

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Wie soll mit Kunstgütern verfahren werden, die im kolonialen Kontext nach Österreich und in ein Bundesmuseum gekommen sind? Dazu hat ein Expertengremium nun 20 Empfehlungen ausgearbeitet. Auf dieser Basis soll nun bis zum ersten Quartal 2024 ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden.

Betroffen ist da vor allem das Weltmuseum, dessen Direktor Jonathan Fine auch dem Expertengremium vorsitzt. Österreich sei zwar nicht im engeren Sinne Kolonialmacht gewesen, dennoch müsse man sich ernsthaft mit dem Unrecht auseinandersetzen, meinte Kunststaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne).

Eine Rückgabe soll ermöglicht werden, wenn ein Herkunftsstaat darum ansucht und das betreffende Objekt in einem kolonialen Kontext gegen den Willen des früheren Eigentümers entwendet wurde. Dazu soll es Provenienzforschung geben. Eine Rückgabe müsse zudem auf bilateraler Ebene von Staat zu Staat erfolgen.

Damit soll offensichtlich verhindert werden, dass die Objekte sozusagen "privatisiert" werden.

In Berlin hat man damit vor Kurzem seine Erfahrungen gemacht. Die Benin-Bronzen wurden restituiert. Der Präsident des Landes reichte diese weiter an den traditionellen Herrscher von Benin, Oba Ewuare II. Was der damit vorhat, ist unklar. Ob sie im Museum landen oder auf einem privaten Regal, wird man sehen. Was mit restituierten Gegenständen in den Ländern passieren soll, darauf geht das Gremium in den Empfehlungen gar nicht ein. Man wird wissen, warum.