Die Europäische Kommission hat Leitlinien für die boomende "Ökonomie des Teilens festgelegt".
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Brüssel. Teilen kann man heute alles: Auf teilbar.at Gegenstände aller Art - vom Akkuschrauber bis zum Rasenmäher, mittels airbnb.at unbenutzten Wohnraum mit Touristen, und über mitfahrgelegenheit.at einen fahrbaren Untersatz mit Menschen, die das gleiche Reiseziel haben. Das sind nur die bekanntesten Beispiele der boomenden Sharing Economy. Die US-Autorin Lisa Gansky sieht in der Ökonomie des Teilens innerhalb von Gemeinschaften und Netzwerken sogar die "Zukunft der Geschäftswelt".
Die kollaborative Wirtschaft birgt jedoch neben vielen neuen Möglichkeiten auch neue Probleme und Fragen. Welche Genehmigungen sind für Sharing-Plattformen einzuholen? Wer haftet, wenn was schiefgeht? Und welche Steuervorschriften gelten für die Ökonomie des Teilens? Die Antworten darauf fallen derzeit - je nach EU-Mitgliedsland - (noch) sehr unterschiedlich aus.
Ein untragbarer Zustand, befindet die Europäische Kommission (EU) und präsentiert Leitlinien, die Verbraucher, Unternehmen und Behörden bei ihrer Teilhabe an der Sharing Economy unterstützen sollen. "Diese neuen Geschäftsmodelle können einen wichtigen Beitrag zur Entstehung von Arbeitsplätzen und Wachstum in der Europäischen Union leisten, wenn sie auf verantwortungsvolle Weise gefördert und entwickelt werden", ist man in Brüssel überzeugt. Dass nationale und lokale Behörden bisher mit einem Flickwerk verschiedener Regulierungsmaßnahmen agieren, sei dabei wenig hilfreich, ja schüre vielmehr die Unsicherheit für traditionelle Unternehmen, neue Dienstleistungsanbieter und Verbraucher.
Anforderungen für den Marktzugang
"Die europäische Wirtschaft braucht Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben will. Der nächste Schritt könnte hier von der kollaborativen Wirtschaft ausgehen", hofft Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit. Wie das bestehende EU-Recht in diesem dynamischen Bereich angewandt werden sollte, verrät die "Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft".
So sollte eine Genehmigungs- oder Zulassungspflicht für Dienstleistungsanbieter nur dann bestehen, wenn es im Allgemeininteresse unbedingt erforderlich ist. Absolute Verbote einer Tätigkeit sollten das letzte Mittel bleiben. Plattformen sollten keinen Genehmigungs- oder Zulassungsanforderungen unterliegen, wenn sie lediglich als Vermittler zwischen Verbrauchern und den Anbietern der eigentlichen Dienstleistung auftreten, wie zum Beispiel bei Beförderung oder Unterkunft. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten zwischen Einzelpersonen, die gelegentlich Dienstleistungen erbringen, und gewerbsmäßigen Anbietern unterscheiden, beispielsweise anhand von Schwellenwerten für den Umfang der Tätigkeit.
Wer haftet bei Problemen?
Gemeinsame Plattformen können von der Haftung für Informationen, die sie im Namen von Dienstanbietern speichern, ausgenommen werden. Sie sollten jedoch nicht von der Haftung für von ihnen selbst angebotene Dienstleistungen wie Zahlungsabwicklungen ausgenommen werden.
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Verbraucher gut vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden, ohne dass unverhältnismäßige Pflichten für Privatpersonen entstehen, die nur gelegentlich Dienstleistungen erbringen. Das Arbeitsrecht liegt überwiegend in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird durch EU-Mindestsozialstandards und die EU-Rechtsprechung ergänzt.
Wie andere Marktteilnehmer auch, müssen Dienstleistungsanbieter und Plattformen der kollaborativen Wirtschaft Steuern zahlen. Dabei handelt es sich um Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer.
Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, die Anwendung der Steuervorschriften in der kollaborativen Wirtschaft weiter zu vereinfachen und klarer zu gestalten, stellt die EU-Kommission klar. Zugleich werden die Sharing-Plattformen aufgerufen, uneingeschränkt mit den nationalen Behörden zu kooperieren.