Die Regierung beschäftigt sich bei ihrer Klausur in der kommenden Woche mit der Steuerreform. Um einige Detailfragen wird zwischen SPÖ und ÖVP zwar noch gerungen, die Eckpfeiler sind fixiert. Das Volumen beträgt rund 3,2 Mrd. Euro. Der größte Brocken (2,4 Mrd.) macht die Tarifreform aus, 510 Mio. Euro kommen Familien mit Kindern zugute, 100 Mio. wird die Spendenabsetzbarkeit kosten. Die noch umstrittene Entlastung für Unternehmer macht zusätzlich (ohne Gegenfinanzierung) 150 Mio. Euro aus.
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Für Selbstständige ist geplant, dass der Freibetrag für investierte Gewinne (nunmehr Gewinnfreibetrag), der bisher nur Einnahmen-Ausgaben-Rechnern zustand, auf bilanzierende Unternehmen ausgeweitet wird. Gleichzeitig wird der Freibetrag von zehn auf 13 Prozent der Bemessungsgrundlage (Gewinn, ausgenommen Veräußerungsgewinne) erhöht und die Investitionserfordernis für Gewinne unter 30.000 Euro gestrichen. Insgesamt macht die Maßnahme 422 Mio. Euro aus, 122 Mio. davon hat schon die bisherige Regelung gekostet, 150 Mio. sind über den Wegfall der Begünstigung nicht entnommener Gewinne gegenfinanziert, die restlichen 150 Mio. sind Zusatzkosten. Durch die Ausweitung auf bilanzierende Unternehmen erweitert sich der Nutzerkreis um 80.000 auf 456.700 Personen.
Der Gewinnfreibetrag ist noch Gegenstand von Verhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP, den Sozialdemokraten ist das Volumen der Unternehmerentlastung zu groß. Sollten sich die Koalitionspartner nicht einigen, könnte das Thema auch aufgeschoben werden, da diese Maßnahme erst 2010 in Kraft treten soll - alle anderen werden rückwirkend mit 1. Jänner 2009 schlagend. Im Gespräch ist auch eine Besteuerung von Aktienoptionen (Stock Options) für Manager. Das könnte durchschnittlich etwa 35 Mio. Euro zur Gegenfinanzierung bringen.
Für Arbeiter und Angestellte wohl am Interessantesten sind die Änderungen bei den Steuertarifen. Steuerpflicht fängt künftig erst bei einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro an (entspricht einem Bruttoeinkommen von rund 17.000 Euro im Jahr), bisher lag der Mindestwert bei 10.000 Euro (=ungefähr 15.600 Euro). Der unterste Steuertarif bei Einkommensteilen bis 25.000 Euro (Bemessungsgrundlage) sinkt von 38,33 auf 36,5 Prozent. Der mittlere Tarif fällt von 43,6 auf 43,21 Prozent. Dieser gilt nunmehr bis zu Einkommensteilen von 60.000 Euro (ca. 6.000 Euro Bruttomonatseinkommen), da der (unveränderte) Spitzensteuersatz von 50 Prozent künftig erst ab diesem Betrag und nicht wie bisher ab 51.000 Euro wirksam wird.
Beispiele für Arbeitnehmer
Am Medianeinkommen gemessen wird eine Arbeiterin mit 1.357 Euro Monatsbruttoeinkommen um 425 Euro bzw. 2,24 Prozent jährlich entlastet, ein Arbeiter (2.201 Euro) um 574 Euro (1,86 Prozent), eine Angestellte (1.909 Euro) um 522 Euro (1,95 Prozent) und ein Angestellter (3.266 Euro) um 667 Euro (1,46 Prozent).
Beispiele für Selbstständige
Durch den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag und der Tarifentlastung wird sich ein Selbstständiger mit einem Gewinn von 20.000 Euro künftig 730 Euro an Steuern sparen und muss darüber hinaus keine Investition tätigen, um in den Genuss des Freibetrags zu kommen. Bei einem Gewinn von 50.000 und einer Investition von 2.600 Euro bzw. 13 Prozent (von 50.000 minus der investitionsfreien 30.000) bleiben künftig 1.364 Euro mehr im Geldbörsel und man muss 2.400 Euro weniger investieren.
Die neuen Tarifstufen
Auch beim Paket für Familien mit Kindern ist so gut wie alles geklärt, ein Definitionsproblem gibt es lediglich bei der Kinderbetreuung. Während im Begutachtungsentwurf von Finanzminister Josef Pröll (V) die Absetzung der Kosten für Kinderbetreuung in öffentlichen oder privaten Betreuungseinrichtung oder durch eine "pädagogisch vergleichbar tätige Person" erfolgen muss, will die SPÖ letzteres durch "pädagogisch qualifizierte Personen" ersetzt wissen.
Das Familienpaket kostet 510 Mio. Euro und beinhaltet eine Anhebung der Kinderabsetzbeträge, die Einführung eines Kinderfreibetrags und die Absetzung von Kinderbetreuungskosten (für Kindergärten, Tagesmütter, Kindermädchen etc.) Für jede dieser Maßnahmen verzichtet der Staat auf rund 167 Mio. Steuereinnahmen; weitere zehn Mio. Euro wird der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss kosten.
Die Kinderabsetzbeträge (KAB) werden für alle Kinder von 610 auf 700 Euro erhöht. Statt bisher 50,90 Euro werden dann monatlich 58,40 Euro pro Kind gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt. Angehoben wird auch der er Unterhaltsabsetzbetrag, der nach der Zahl der Kinder gestaffelt ist: Für ein Kind beträgt er künftig monatlich 29,20 Euro (derzeit 25,50), für zwei 43,80 (38,20) und für jedes weitere Kind 58,40 (50,90). Er wird nicht gleich ausbezahlt, sondern muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Mit dem neuen Kinderfreibetrag und der neuen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wird ebenfalls das zu versteuernde Einkommen von Eltern verringert. Pro Kind stehen Eltern künftig 220 Euro Kinderfreibetrag zu bzw. jeweils 132 Euro, wenn beide arbeiten. Überdies werden bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes Betreuungskosten in Höhe von maximal 2.300 Euro pro Jahr von der Steuer absetzbar sein, auch während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes.
Steuerfrei soll für einen Arbeitnehmer überdies künftig ein Zuschuss seines Arbeitgebers zur Kinderbetreuung bleiben - und zwar bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr pro Kind unter zehn Jahren.
Ebenfalls in der Steuerreform enthalten ist die viel diskutierte Absetzbarkeit von Spenden. Absetzbar werden nur Zuwendungen an Organisationen, die mildtätige Zwecke erbringen oder in der Entwicklungszusammenarbeit tätig sind, werden steuerlich begünstigt - nicht aber an Tier- oder Umweltschutzorganisationen. Als Sonderausgabe geltend gemacht werden können bis zu zehn Prozent der Einkünfte bzw. des Vorjahresgewinnes. Von dem Bonus profitieren also nur Steuerzahler - und zwar für eine 100-Euro-Spende je nach Steuerklasse mit zwischen 36,50 und 50 Euro.
Die begünstigten Organisationen werden in einer "Spendenliste" erfasst. Um aufgenommen zu werden, müssen sie einen Antrag stellen.