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Regierung einig: Kindergeld für alle

Von Brigitte Pechar

Politik

Nach einer klärenden Aussprache zwischen den Ministern Grasser, Haupt und Bartenstein einigte sich der Ministerrat gestern auf das "Kinderbetreuungsgeld für alle". Ab 1. Jänner 2002 können Eltern 36 Monate lang Kindergeld in der Höhe von 6.000 Schilling pro Monat beziehen, wobei ein Elternteil maximal 30 Monate in Anspruch nehmen darf, der andere mindestens sechs Monate nehmen muss. Die Zuverdienstgrenze wurde mit brutto 200.000 Schilling pro Jahr festgelegt.


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Ab 2002 wird das Karenzgeld, das eine Versicherungsleistung ist, durch das "Familienbetreuungsgeld" ersetzt. Das Familienbetreuungsgeld erhalten alle, unabhängig davon, ob sie vorher gearbeitet haben oder nicht.

Damit habe die Regierung "einen absoluten Meilenstein in der Familienpolitik gesetzt", betonte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel gestern im gemeinsamen Pressefoyer mit Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer, die mit diesem Beschluss "eines der zentralsten Vorhaben der Bundesregierung umgesetzt" sieht. Vor allem die Verbesserungen, was den Wiedereinstieg in den Beruf betrifft, wurden von Kanzler und Vizekanzlerin unterstrichen.

Allerdings bleibt der Kündigungsschutz von 24 Monaten ab Geburt des Kindes wie bisher gleich. Wenn also eine Frau beschließt, 30 Monate bei ihrem Kind zu bleiben, ist ihre Rückkehr in den alten Job während der letzten sechs Monate nicht mehr garantiert. Erklärt wird das im Wirtschaftsministerium damit, dass dies als Anreiz zum Wiedereinstieg gesehen werden soll, wie das von Frauenorganisationen immer gefordert worden sei.

Das Kinderbetreuungsgeld wird zur Gänze aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Der Bundeskanzler bezifferte die Kosten in der Endausbaustufe mit 16 Mrd. Schilling. Er hoffe, dass sich der Prozentsatz der Väter, die das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen, von derzeit zwei Prozent signifikant erhöht.