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Die vom Niederösterreichischen Landtag kürzlich beschlossene Handymasten-Steuer dürfte trotz breiter Empörung in der Mobilfunkbranche und politischer Öffentlichkeit und trotz verfassungsrechtlicher Widersprüche tatsächlich ab Jänner 2006 eingehoben werden. Die Bundesregierung plant keinen Einspruch.
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Die Bundesregierung werde von ihrem Einspruchsrecht gegen den Gesetzesbeschluss keinen Gebrauch machen, hieß es aus Expertenkreisen am Freitag am Rande eines Regulierungssymposiums zur APA. Die Abgabe sei auf höchster politischer Ebene akkordiert.
Für Bundeskanzler Wolfgang Schüssel liegt die Verantwortung beim Land Niederösterreich. Am Rande einer Sitzung am Donnerstag teilte er mit, dass er das Gesetz jedoch prüfen werde lassen. "So weit ich gesehen habe, ist es eine Art Veränderung der Grundbesteuerung, und das ist ein Recht, das das Land hat und in Anspruch nimmt", so Schüssel.
Auch Niederösterreichs in der ÖVP mächtiger Landeshauptmann Erwin Pröll geht nicht davon aus, dass sich der Bund einmischen wird: "Das wäre unüblich, denn das geht den Bund nichts an", meinte Pröl am Donnerstagabend gegenüber der "Wiener Zeitung".. Falls die Gebühren steigen sollten, will man 1,5 Millionen Niederösterreich darüber informieren, wo sie günstiger telefonieren können.
Am Freitag rief Pröll gemeinsam mit der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) eine Prüfungskommission für die Preisentwicklung bei Handy-Tarifen ins Leben. Damit soll nach dem Gesetzesbeschluss Niederösterreichs die Handymasten zu versteuern, ein Ansteigen der Handygebühren verhindert werden. Am Montag soll die eingerichtete Gebührenprüfungskommission ihre Arbeit aufnehmen.
Grund für die Bildung der Prüf-Kommission war die Ankündigung der Mobilfunkbetreiber, die am Dienstag im Landtag beschlossene Sendeanlagenabgabe an die Kunden in Niederösterreich weitergeben zu wollen.
Vizekanzler Hubert Gorbach sieht dies jedoch anders: "Ich könnte es bei allem Verständnis für Föderalismus nicht verstehen, wenn die Bundesregierung nicht von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch macht", betonte Gorbach. Sollte im Ministerrat keine Einstimmigkeit über eine Einspruch erzielt werden, will Gorbach alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Gesetz zu Fall zu bringen.
Auch die österreichischen Mobilfunkbetreiber wehren sich. Sollte die Bundesregierung von ihrem Einspruchsrecht gegen die gesetzlich beschlossene Handymasten-Steuer tatsächlich keinen Gebrauch machen, werden die österreichischen Mobilfunkbetreiber den Verfassungsgerichtshof (VfGH) anrufen. Gekippt werden könnte das Gesetz auch durch den Europäischen Gerichtshof.