Alle Maßnahmen werden bis 30. April aufgehoben, ab 30. Juni dann sämtliche Rechtsnormen und Verkehrsbeschränkungen.
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Einmal geht's noch. Einmal wird die Basismaßnahmenverordnung, die den letzten Rest der Corona-Regeln behördliche verordnet, verlängert. Bis Ende April. Der Formalakt ist längst Routine, alle paar Monate wurde das legistische Krisenwerkzeug erneut aufgelegt, es reicht dafür die Unterschrift des Gesundheitsministers. Ende April endet dann auch die Risikogruppen-Verordnung aus. Am 1. Juli soll dann keine einzige Corona-Rechtsnorm mehr in Kraft sein.
Die Maßnahmenverordnung beinhaltete die für die Allgemeinheit die fühlbarsten Regeln. Sie trug unterschiedliche Namen, war einmal kurz und sehr streng, dazwischen überaus lang und verwirrend. Aktuell schreibt die Verordnung vor, bei Besuchen in Spitälern und Pflegeeinrichtungen eine Maske anzulegen. Die Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist nur eine Wien-weite Regelung der Stadtregierung.
Wie bereits vor Wochen schon avisiert, hat der Ministerrat nun den Fahrplan für das Aus der speziellen Corona-Legistik beschlossen: Mit Anfang Mai ist die Maßnahmenverordnung Geschichte, mit 1. Juli dann der Rest. Wie viele Rechtsnormen betroffen sind, konnte das Ministerium nicht genau taxieren. Betroffen sind auch Gesetze anderer Ressorts, die sich wiederum auf die Maßnahmenverordnung oder das Covid-19-Maßnahmengesetz beziehen. Auch sie müssen geändert werden.
Internationale Entwicklung ähnlich
Mit Juli wird Covid-19 keine meldepflichtige Erkrankungen mehr sein, es wird keinerlei Verkehrsbeschränkungen oder gar Quarantäne geben. "Wir werden das überführen in unser Gesundheitssystem", sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne). "Die Entwicklung international ist ähnlich, wir beobachten regelmäßig 18 Staaten." Am 7. April endet in Deutschland das gesetzliche Sonderregime.
Man werde das Ende der Maßnahmen auf dem normalen parlamentarischen Wege bewerkstelligen, sagte Rauch. Für notwendige Änderungen, die etwa das Epidemiegesetz betreffen, wird es Begutachtungen geben. "Eine Republik kann nicht auf Dauer Gesetze im Schnellmodus auf den Weg bringen", sagte Rauch. Das Epidemiegesetz, das in seinen Grundzügen seit 1913 besteht, soll bis Ende des Jahres neu geschrieben werden und auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Noch davor soll es einen eigenen Pandemieplan geben. Beides, ein zeitgemäßes Epidemiegesetz und einen aktuellen Pandemieplan, gab es bei Beginn der Covidkrise nicht.
Manches werde auch bleiben, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sagte. Man sei an gesellschaftliche Grenzen gebracht worden, gleichzeitig sei die Pandemie auch ein "Booster für die Digitalisierung" gewesen. In ihrem Verantwortungsbereich sowie auch in der Justiz sei die Möglichkeit für digitale Verhandlungen geschaffen werden. "Das werden wir ins Dauerrecht übernehmen, das faire Verfahren muss aber natürlich gewährleistet sein."
Tests künftig nur mehr beim Arzt
Im Sommer werden auch die kostenlosen Tests für symptomlose Personen auslaufen. Sie sind ein österreichisches Unikum. Covid-19 wird dann eine Erkrankung wie andere auch sein. Das heißt, bei Symptomen soll ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden, diese können und sollen auch Tests durchführen. Gerade bei Personen, für die eine medikamentöse Behandlung infrage kommt, ist eine exakte Diagnose wichtig. Das ist bei Influeza und der frühen Abgabe von Medikamenten wie Tamiflu auch der Fall. Für Covid-19 sind aber mittlerweile Antigentest auch in Drogerien erhältlich.
Während für den Einkauf und die Abgabe der Medikamente und Tests bereits vorhandene Strukturen im Regelsystem gibt, ist das bei den Impfungen, die bleiben werden, nicht der Fall. Es gibt zwar ein Influenza-Impfprogramm, das im Herbst beginnt, allerdings könnte es auch künftig Covid-Wellen im Sommer geben. Jene, die sich in so eine Welle mit Sars-CoV-2 anstecken, werden sich auch nicht wenige Wochen später gleich wieder impfen lassen. Wie genau ab Sommer impfwillige zu ihren Impfungen kommen, ist noch offen und muss auch mit den Ländern verhandelt werden. Für Rauch wichtig: "Impfung und Medikamente sollen kostenlos bleiben."
Über die Tests in den Arztpraxen sollen Proben gewonnen werden, um weiterhin Virus sequenzieren zu können. Damit soll auch weiterhin ein gewisser Überblick behalten werden, welche Varianten in Österreich grassieren. Dazu wird das Abwasser weiterhin getestet und das Covid-Register in den Spitälern soll ersetzt werden durch eine Überwachung der schweren, krankenhauspflichtigen respiratorischen Infekte. Das beinhaltet Covid, aber auch etwa Influenza und RSV.
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Sollte erneut ein Krisenfall eintreten, etwa eine neue Variante auftreten, die den nun aufgebauten Schutz gegen schwere Erkrankungen komplett umgehen sollte, müsste man für Maßnahmen ab Sommer wieder die gesetzliche Maschine in Gang setzen. Ab dem nächsten Jahr soll aber das neue Epidemiegesetz die gesetzliche Grundlage für Interventionen bieten.