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Regierung stoppt Zuwanderung ins Sozialsystem

Von August Wöginger

Gastkommentare

Sollte Wien die neue Mindestsicherung nicht umsetzen, wird die Bundesregierung alle Rechtsmittel ausschöpfen.


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Die Regierung hat die Mindestsicherung Neu auf den Weg gebracht. Der Bund regelt den Rahmen und die Länder die Details.

Mehr Gerechtigkeit ist eine der obersten Prämissen der Bundesregierung aus Volkspartei und FPÖ. Mit der Mindestsicherung Neu wird die ungehinderte Zuwanderung in unser Sozialsystem gestoppt und Deutschkenntnisse werden zum Schlüssel für Integration und die Mindestsicherung. Ziel ist, dass Leistungen jenen zugutekommen, die Hilfe benötigen, und Mindestsicherungsbezieher zu unterstützen, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Einheitliche Regelungen sind notwendig, um Sozialtourismus zu verhindern. Daher wird der Bund mittels Grundsatzgesetz den Rahmen vorgeben, die Länder regeln die Details.

Wien hat durch SPÖ-Sozialstadtrat Hacker die Umsetzung schon im Vorfeld verweigert. Das ist verwunderlich, denn: Von 2012 bis 2017 sind die Kosten für die Mindestsicherung österreichweit um über 70 Prozent auf 977 Millionen Euro explodiert. Die Zahl der Bezieher ist bis 2017 um rund 40 Prozent auf 307.853 angewachsen - mehr als die Hälfte davon lebt in Wien. Damit gibt es bereits mehr Mindestsicherungsbezieher in Wien als Einwohner im Burgenland, wo über 292.000 Menschen leben. Die Blockadehaltung der rot-grün regierten Bundeshauptstadt ist grob fahrlässig.

Sollte Wien das Grundsatzgesetz für die Mindestsicherung Neu nicht ordentlich umsetzen, kann die Bundesregierung eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof einbringen. Und sollte die Bundeshauptstadt das Grundsatzgesetz gar nicht umsetzen, ist der Bund an Stelle des Landes dazu ermächtigt, ein Ausführungsgesetz zu erlassen - wird dieses von Wien nicht vollzogen, kann die Bundesregierung dies kontrollieren und den Vollzug von den Verantwortlichen im Land verlangen. Im Extremfall kann ebenfalls der Verfassungsgerichtshof angerufen werden. Ein verurteilendes Erkenntnis kann den Amtsverlust der Verantwortlichen in Wien zur Folge haben. Wir werden jedes mögliche Rechtsmittel ausschöpfen. Wenn nötig, wird es auch beim Finanzausgleich mit Wien zu Sanktionen kommen.

Es ist unser Anspruch, Gerechtigkeit für die Leistungswilligen zu schaffen. Die Mindestsicherung wird 2019 für Einzelpersonen maximal 885 Euro betragen. Davon sind circa 310 Euro als Arbeitsqualifizierungsbonus vorgesehen. Anspruch darauf haben Personen mit Pflichtschulabschluss. Ohne Nachweis eines bestimmten Sprachniveaus oder einer Berufsqualifizierungsmaßnahme besteht nur mehr Anspruch auf die reduzierte Mindestsicherung.

Ein Beispiel: Eine fünfköpfige Familie mit drei Kindern und einem Vollzeit-Erwerbstätigen verfügt über ein Brutto-Monatseinkommen von 2200 Euro. Bisher sind dieser Familie - inklusive 13. und 14. Gehalt sowie Kinderbeihilfe - netto 2510 Euro monatlich geblieben. Mit dem Familienbonus sind es neu 2723 Euro netto. Eine gleich große zugezogene Familie, in der beide Elternteile in der Mindestsicherung sind und nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, erhält bisher 2678 Euro netto. Künftig sind es 1837 Euro. Wir stellen also sicher, dass sich Leistung und Arbeit wieder lohnen.

August Wöginger ist Klubobmann der ÖVP.

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