Strafrechtler Fuchs: Es fehlen 200 Staatsanwälte. | Wien. In einer Sache war man sich am Donnerstag in der Sondersitzung des Nationalrats offensichtlich einig: Die Reform der Strafprozessordnung (StPO) aus 2008 bedarf einer Korrektur. Die beiden Fraktionsführer von SPÖ und ÖVP im Spionage-Untersuchungsausschuss, Otto Pendl und Werner Amon, haben einen Entschließungsantrag eingebracht.
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Darin fordern sie von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner eine "eingehende Evaluierung der Reform des Vorverfahrens", wie Amon in seiner Rede sagte. Und: Gegebenenfalls soll es legislative Änderungen geben. Aus dem Justizministerium heißt es dazu, dass die Evaluierung bereits laufe, ein Ergebnis werde es aber erst Mitte 2010 geben. Auch über konkrete Änderungspläne konnte man noch keine Auskunft geben.
Im U-Ausschuss hatte ja ein Staatsanwalt zugegeben, den Verdacht des Amtsmissbrauchs gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser "übersehen" zu haben. "Es gibt einfach zu wenige Staatsanwälte und zu wenig Unterstützungspersonal", sagt Helmut Fuchs, Vorstand des Strafrechtsinstituts am Wiener Juridicum, dazu. Die StPO-Reform hat neue Aufgaben für die Staatsanwälte gebracht, unter anderem führen sie jetzt statt den Untersuchungsrichtern das Ermittlungsverfahren.
Während aber in Deutschland, wo es ein vergleichbares System gibt, 5300 Staatsanwälte Dienst tun, sind es in Österreich nur 300. Gemessen an der Größe des Landes müssten es laut Fuchs aber 500 sein.
Ein weiteres Problem sei die Organisation: In Deutschland sind den Staatsanwälten eigene Polizisten zur Unterstützung zugeordnet, in Österreich nicht. Hier bedarf es laut Fuchs einer Gesetzesänderung. Dies sei in Österreich aber schwer durchsetzbar. "Die Polizei muss beim Innenministerium sein, das ist eine heilige Kuh", sagt Fuchs. Zudem herrscht bekanntlich auch bei der Polizei Personalmangel...