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Registrierkassenpflicht ab 1. 1. 2016 - Finanzbehörden werden keine Schwerpunktaktionen durchführen.
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Wien. Eine große Freude hat er damit nicht, sagt der Kaffeehausbetreiber im 9. Bezirk. Ein Plätzchen ist aber schon reserviert für die ab 1. Jänner vorgeschriebene Registrierkasse. Sie wird da stehen, wo sich jetzt der Laptop des Cafetiers befindet. Bestellt hat er sie schon vor längerer Zeit, jetzt wartet er auf die Lieferung.
Je näher das Jahresende rückt, desto mehr Nachfrage verzeichnen die heimischen Registrierkassenanbieter. Dass alle rechtzeitig eine Kasse haben, wird in der Branche bezweifelt. "Realistischerweise ist es nicht mehr möglich, alle mit einem Gerät auszustatten", sagt etwa Günter Handl von der Softwarefirma DextraData Solutions. Er bietet Kassenlösungen ab 400 Euro an. Er treffe immer noch auf Kleinunternehmer, die keine Ahnung davon haben, was auf sie zukommt.
Keine Schwerpunktkontrollen der Finanzbehörden
Wie berichtet, gilt ab dem kommenden Jahr für die meisten Betriebe in Österreich die Pflicht zur Verwendung einer Registrierkasse. Ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7500 Euro je Betrieb muss jede einzelne Einnahme elektronisch aufgezeichnet und ein Beleg ausgestellt werden. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Erleichterungen. Wer sich nicht an die Vorschrift hält, macht sich strafbar, der Strafrahmen geht laut Finanzministerium bis 5000 Euro. Dort sieht man sich aber in erster Linie als Partner der Wirtschaft. "Es wird keine Schwerpunktkontrollen geben", heißt es. Und: "Strafen oder Sanktionen stehen nicht im Vordergrund."
Je näher der Termin des Inkrafttretens der entsprechenden Verordnung rückt, desto vehementer versuchen die Wirtschaftsvertreter noch gegenzusteuern. Erst diese Woche hat Finanzminister Hans Jörg Schelling die Forderung nach einer Verschiebung um ein Jahr abgeschmettert.
Müssen Betriebezweimal investieren?
Die Sparte Gewerbe und Handwerk der steirischen Wirtschaftskammer will gar eine Verfassungsbeschwerde einbringen. Sparten-Obmann Hermann Talowski lässt sie gerade vorbereiten. Ein Argument gegen die Pflicht-Kasse sei die Frage der Verhältnismäßigkeit der Umsatzgrenze zur Registrierkassenpflicht. Kleinen Firmen mit mehr als 15.000 Euro Jahresumsatz sei es nicht zumutbar, alle Einzelumsätze aufzuzeichnen.
Auch der fehlende Investitionsschutz für Betriebe wird aufs Tapet gebracht. Ab 1. Jänner 2017 gilt nämlich zusätzlich die "Registrierkassensicherheitsverordnung" (RKS-V), die als Entwurf vorliegt. Alle Kassen müssen dann manipulationssicher sein, das heißt: Ein einmal eingegebener Umsatz bleibt in der Kasse und kann nicht nachträglich herausgelöscht werden.
Der Präsident der steirischen Wirtschaftskammer, Josef Herk, hat diesbezüglich große Bedenken: Der Startcode für die notwendige Sicherheitseinrichtung soll erst mit 1. Juli 2016 vorliegen. Es stelle sich die Frage, was dann mit jenen Registrierkassen passiert, die in der Zwischenzeit - weil vorgeschrieben - gekauft wurden, "und danach vielleicht wieder nicht dem Gesetz entsprechen", so Herk.
Die Kassenanbieter sehen das nicht so dramatisch, sie stellen sich schon auf Updates ein. "Wir wissen schon ziemlich konkret, wie die Details aussehen werden", sagt Dextra Data Solutions-Geschäftsführer Handl. Jeder seriöse Hersteller könne bestätigen, dass so weit upgedated wird, damit alles seine Ordnung habe.
Das sieht man auch im Finanzministerium so. Dort verweist man auch darauf, dass es für Klein- und Kleinstunternehmen sehr günstige Kassenlösungen gebe.
Unter die Registrierkassenpflicht fallen rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe, insgesamt bis zu 150.000, vorwiegend in den Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Unklar ist, wie hoch die Zahl der Betriebe ist, die sich jetzt eine Registrierkasse anschaffen müssen.
Die ab dem kommenden Jahr in Kraft tretende Steuerreform wird die Einnahmen des Staates um rund 5,2 Milliarden Euro schmälern. Die Regierung hat jedoch diesem Entgang im Budget durch diverse Maßnahmen Mehreinnahmen in derselben Höhe gegenübergestellt. 900 Millionen Euro soll die Selbstfinanzierung dieser Steuerreform betragen. Die Entlastung fließt vor allem bei unteren und mittleren Einkommen zur Gänze oder zu einem großen Teil direkt in den Konsum.
Der Großteil der Gegenfinanzierung, nämlich 1,9 Milliarden Euro, fällt jedoch auf die Betrugsbekämpfung, die Registrierkassenpflicht ist ein Aspekt davon, ebenso eine Belegerteilungspflicht. Zudem werden Steuerprüfungen werden verstärkt und ein zentrales Kontenregister eingeführt.
Durch Streichung von Steuerausnahmen sollen weitere 900 Millionen zur Gegenfinanzierung der Reform beitragen. Einsparungen wird es auch in der Verwaltung und bei Förderungen geben, hier hat Finanzminister Hans Jörg Schelling in seinem Budget auch einen Kostendämpfungspfad für die kommenden Jahre erstellt. Hier sind 1,1 Milliarden Euro als Refinanzierung eingestellt. Die restlichen 400 Millionen auf die 5,2 Milliarden Entlastung kommen über ein Solidarpaket hinein (unter anderem Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage).
Gegenfinanzierung
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