Erstmals ist ein Covid-Gesetz in Begutachtung, die ersten Stellungnahmen sind eingegangen.
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Ende dieser Woche läuft die Begutachtungsfrist für die geplanten Gesetzesänderungen ab, mit denen die Corona-Ampel auf ein rechtliches Fundament gestellt sowie die Rückverfolgung von Infektionsketten erleichtert werden soll. Beide Vorhaben der Regierung sollen Bausteine in der Eindämmung der Pandemie sein. Bisher waren die Covid-Gesetze epidemiebedingt im Eilverfahren durch das Parlament geschickt worden - ohne Begutachtung. Das hatte die Opposition kritisiert, diesmal gab es immerhin eine kurze Begutachtung.
Bis Dienstagnachmittag waren auf der Parlamentswebseite 20 Stellungnahmen einzusehen, interessanterweise bisher fast ausschließlich von Privatpersonen. Dies ist seit Herbst 2017 möglich, seither sind 1700 Stellungnahmen von Privaten an das Parlament übermittelt worden. Oft auch von Juristen. Von diesen gibt es bisher keine wesentliche Kritik. "Sachlich wie gesetzestechnisch fundiert", so Strafrechtler Frank Höpfel von der Uni Wien.
Der Anwalt Christian F. Schneider bemängelt zwar, dass der Entwurf im grundrechtlich heiklen Punkt der Regelung von Betretungsverboten ein altes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2002 ignoriere. Laut der Entscheidung bedürfen "weitreichende Beschränkungen der Freizügigkeit" einer "besonders genauen Determinierung" - und jene im Entwurf sind aus seiner Sicht nicht präzise genug. In mehreren Punkten geht Schneider der Entwurf aber nicht weit genug.
Erstens sollte nicht nur das "Betreten" beschränkt werden dürfen, sondern auch der "Aufenthalt" - der Anwalt erinnert in diesem Zusammenhang an den nach der Sperrstunde sitzen gebliebenen Bundespräsidenten; zweitens sollte die Kontrolle der "Voraussetzungen und Auflagen" nicht nur durch die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen, wie vorgesehen, sondern durch die Polizei; drittens, und das ist ein spannender Ansatz, sieht Schneider kein rechtliches Problem darin, dass Lokalgäste ihre Kontaktdaten hinterlassen müssen.
Laut Entwurf vorgesehen ist zwar eine Verpflichtung für Veranstalter, Vereine oder Gastronomie-Betriebe, Anwesenheitslisten aufzulegen, die Gäste müssen sich jedoch nicht eintragen. Dies beruht nur auf Freiwilligkeit. Hintergrund dafür ist, dass im Fall eines Corona-Ausbruchs in einem Lokal, wie etwa in der Bar in St. Wolfgang oder im Winter in Ischgl, die Behörden rasch die betroffenen Kontaktpersonen ausfindig machen können und unter Quarantäne stellen.
Dass hier auf Freiwilligkeit gesetzt wird, ist für Schneider "halbherzig und wenig effektiv", wie er in seiner Stellungnahme schreibt. Dem liege, vermutet er, "die unzutreffende Vorstellung zugrunde, dass die Verarbeitung von Kontaktdaten nur mit Einwilligung zulässig wäre".
Bei diesen Kontaktdaten handle es sich aber nicht um Gesundheitsdaten. Er sieht auch keine Verfassungsprobleme, da Grundrechtseingriffe zulässig seien, soweit sie "gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft etwa zum Schutz der Gesundheit notwendig sind".
Vorhaben stößt auf Ablehnung
Die geplante (freiwillige) Kontaktdatenerfassung ist ein zentraler Punkt bei dem Corona-Gesetzespaket. Die Datenschutzbehörde merkt lediglich an, dass eine bereits vorliegende Einwilligung auf Nutzung der Kontaktdaten (zum Contact Tracing) "jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden" dürfe, was zum Problem führen könnte, dass die Übermittlung der Daten an die Gesundheitsbehörden dadurch unzulässig ist.
Von Privatpersonen kommen dagegen sehr negative Stellungnahmen. Eine Auswahl: "Ich bin gegen diese Gesetzesänderung, da man dadurch total überwacht wird" - "Nein gegen diesen Regierungszwang" - "Ich lehne diese Registrierungspflicht ab" - "Ich spreche mich gegen einen Regierungszwang aus, da dieser einer Dauerüberwachung und Bespitzelung der Bevölkerung gleichkommt." - "Allein so etwas anzudenken, ist verwerflich bzw. geht in eine totalitäre Richtung!"
Bis Freitag läuft die Begutachtung, Anfang September soll das Paket im Nationalrat beschlossen werden." (sir)