Immer wieder beweisen Betroffene, wozu sie eigentlich fähig sind.
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Wien. Menschen, die täglich mit Down-Syndrom-Betroffenen konfrontiert sind, ist dieser Weg vermutlich klar. Hingegen für Menschen, die mit geistiger Behinderung nur selten zu tun haben, ist es ein ungewöhnliches Bild. Dagegen kämpft die 30-jährige Spanierin Angela Covadonga Bachiller Guerra. "Ich muss zugeben, dass sich nicht jeder traut, uns auf eine Wahlliste aufzunehmen", sagt die neue Stadträtin von Valladolid mit Down-Syndrom. Seit 29. Juli bekleidet sie ihr Amt.
Bachiller arbeitete als Verwaltungskraft für die Stadtregierung und war bei den Kommunalwahlen 2011 für die Konservativen angetreten, die den Bürgermeister stellen. Ein Parteikollege musste seinen Sitz wegen eines Korruptionsverfahrens räumen, Bachiller rückte nach. Die Stadträtin kämpft für Gleichberechtigung. Sie möchte das Wahlrecht geändert haben, weil in Spanien 80.000 behinderte Menschen vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind, was EU und UNO wiederholt kritisiert haben.
Die Schullaufbahn eines Kindes mit Down-Syndrom beginnt meist in einer Institution für geistig Behinderte. Auch in Sonderschulen oder Integrationsklassen beheimatet, können die meisten heute Lesen und Schreiben erlernen und Grundkenntnisse im Rechnen.
Doch teilweise erwerben Menschen mit Trisomie 21 auch Regelschulabschlüsse, ergreifen in zunehmendem Maße Berufe in der Wirtschaft und schließen die Universität ab.
Die Intelligenzminderung dürfte in diesen Fällen leichter ausfallen. Von leicht spricht man bei einem Intelligenzquotienten zwischen 50 und 69 (statt 85 plus - zwei Drittel der Menschen haben einen IQ zwischen 85 und 115). Damit können Betroffene mit 18 Jahren das Niveau eines Grundschulabschlusses erreichen. Eine solche Intelligenzminderung geringer Ausprägung führt zu Schwierigkeiten im Aneignen von Kenntnissen, sowie mitunter im Handeln und Denken, und einer verzögerten intellektuellen Reife. Dass manche Betroffene später aufholen, wird immer deutlicher. Dies zeigt auch die 29-jährige Amerikanerin Jenny Hatch auf, die sich vor Gericht ihre Unabhängigkeit von den Eltern erkämpft hat. Sie darf anstatt in einer betreuten Wohngemeinschaft bei Freunden leben.