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Renaissance des Schrottmeilers: Sinnlose Verletzung von EU-Recht

Von Wolfgang Tucek

Analysen

Es klingt wie eine Horrorvision für Österreich, das eine grundsätzlich skeptische Einstellung gegenüber der Kernkraft pflegt: Nur wenige Kilometer von der Grenze wollen die Slowaken Schrottreaktoren wieder hochfahren, die wegen fehlender Sicherheitsvorkehrungen eben erst stillgelegt worden sind. Nur so könne das Nachbarland dem enger werdenden Würgegriff der Energiekrise nach dem Gaslieferstopp der Russen entkommen, argumentiert Pressburg. | Freilich hat das slowakische Szenario gravierende Nachteile. Erstens wird absichtlich gegen EU-Recht verstoßen. Laut dem Beitrittsvertrag der Slowakei zur Union endete die Laufzeit der betroffenen Reaktoren in Bohunice am 31. Dezember 2008 unwiderruflich. Das ist keine österreichische Marotte, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung. Die verbindliche Zusage, sie einzuhalten, war eine Voraussetzung dafür, überhaupt beitreten zu dürfen, wie die EU-Kommission klarstellte.


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Zweitens ist der Nutzen eines erneuten Hochfahrens höchst fraglich. Schließlich dauert der Prozess in etwa drei bis fünf Tage; spätestens dann sollte auch das Gas aus Russland trotz der eigenartigen Verschleppung des Verhandlungsprozesses durch Moskau und Kiew wieder da sein. Das Aufdrehen des Gashahns soll Dienstag Vormittag erfolgen. Bis zur Ankunft in der EU dauert es dann rund drei Tage. So dämpft auch der slowakische Regierungschef Robert Fico inzwischen seine Worte. Noch am Wochenende hatte er die Abschaltung der alten V1-Blöcke in Bohunice als kapitalen Fehler bezeichnet und gemeint, die österreichische Ablehnung solle nicht allzu ernst genommen werden. Zu Wochenbeginn räumte er dann ein, dass es sich - wenn überhaupt - nur um eine zeitlich beschränkte Wiederinbetriebnahme zur allfälligen Vermeidung eines Blackouts bei anhaltender Gasknappheit handle.

Das könnte auch die EU-Kommission de facto nicht verhindern. Sie würde zwar so gut wie sicher rasch ein Strafverfahren gegen die Slowakei einleiten. Aber selbst bei einem beschleunigten Verfahren mit Klage und Einstweiliger Verfügung beim Europäischen Gerichtshof könnten die 80 Tage Betrieb, für die der Brennstoff in Bohunice offenbar noch ausreicht, kaum per Rechtsmittel abgekürzt werden.

Es würde sich allerdings um eine recht freche Vertragsverletzung handeln, die rechtlich nicht einmal ansatzweise argumentiert werden könne, meinen Rechtsexperten. So steht wohl auch nicht zu befürchten, dass Bulgarien, das wegen Gasknappheit seit fast einer Woche nur noch auf Sparflamme funktioniert, auf den Geschmack kommt. Einen lohnenden Präzedenzfall für die Wiederbelebung der schon etwas länger eingemotteten Schrottmeiler in Kosloduj gibt der slowakische Schachzug nicht her.