25 einzelne Gesetze novelliert oder ergänzt das Budgetbegleitgesetz 2005, das Dienstag im Nationalrat beschlossen wurde.
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Steuerliches kommt da nur am Rande vor und eher im steuerlichen Sozialbereich: eine Erinnerung für die Unfallrentner, eine verbriefte NoVA-Begünstigung für Behinderte und die längst fällige Erhöhung des steuerfreien Pflegegeldes.
Die längst fällige Erhöhung des Pflegegeldes beträgt 2% und gilt ab 2005. In der niedrigsten Stufe 1 wird es monatlich 148,30 Euro betragen (derzeit 145,40), in der höchsten 1.562,10 (derzeit 1.531,50). Der verständliche Wunsch nach einer jährlichen Inflationsanpassung fand im Parlament bedauerlicherweise keine Mehrheit.
Für Unfallrentner besteht nach wie vor die Möglichkeit, die in den Jahren 2001 und 2002 bezahlte Steuer beim Finanzamt zurückzuverlangen. Dazu ist die Abgabe einer Arbeitnehmer-Steuererklärung notwendig (auch dann, wenn bereits einmal eine solche Erklärung eingereicht wurde). Für die Steuerabgeltung aus dem Jahr 2003 muss man sich an das zuständige Bundessozialamt wenden. Ab 2004 sind die gesetzlichen Unfallrenten wieder total steuerfrei.
Erheblich Behinderte, denen öffentliche Verkehrsmittel nicht zugemutet werden können, haben ab 2005 einen Rechtsanspruch auf Abgeltung der sogenannten Normverbrauchsabgabe (NoVA), die beim Kauf eines Kfz anfällt. Diese Vergütung gilt für einen Kaufpreis bis maximal 20.000 Euro (plus Preis für Behindertenzusatzeinrichtungen) und wird normalerweise einmal innerhalb von 5 Jahren refundiert. Als Nachweis der Behinderung gilt der §29 b-Ausweis oder der Behindertenpass. Den Antrag für die NoVA-Refundierung stellt man beim zuständigen Bundessozialamt.