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Wer hatte auch angenommen, dass sich gegenüber dem Begutachtungsentwurf viel ändern würde. Das Steuerreformpaket, das der Ministerrat vorgestern, Dienstag, innerhalb des neuen Budgetbegleitgesetzes abgesegnet hat, weist beim Vergleich mit dem heftig diskutierten Ministerialtext nur marginale Änderungen auf und lässt die meterhohen Änderungsvorschläge der Begutachtungsexperten weitgehend unbeachtet. Die Hoffnung auf eine weitergehende "Reform des Reformpakets" richtet sich jetzt auf den Parlamentarischen Budgetausschuss am 7. November.
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Eine leichte Verbesserung im Reformpaket betrifft die neue Verlustvortragsklausel, wonach beginnend ab 2001 alte Verluste nur mehr zu 75% mit künftigen Betriebsgewinnen oder Einkommen aufgerechnet werden dürfen.
Diese Klausel wird in der Regierungsvorlage dadurch aufgeweicht, dass die Einschränkung für Sanierungsgewinne, Betriebs-Veräußerungsgewinne, Aufgabe- bzw. Liquidationsgewinne nicht gelten soll; hier soll es also bei der vollen Verlustaufrechnungsmöglichkeit bleiben.
Keine Schuldenabzinsung
Bei dem mit 14. Dezember 2000 auslaufenden Investitionsfreibetrag soll bei Herstellungskosten die Wahlmöglichkeit offen bleiben, den Freibetrag entweder für die bis 14. Dezember abzugrenzenden Teilherstellungskosten oder bei der späteren Totalfertigstellung geltend zu machen - aber auch dann nur mit jenem Freibetrag, der sich bis zum 14.12. ergäbe.
Nicht mehr weiter verfolgt wird die im Begutachtungsentwurf noch vorgesehene 5,5%-ige Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten. Dieser Punkt wurde ersatzlos gestrichen. Dagegen bleibt es bei den zu einem Fünftel zu versteuernden langfristigen "Verbindlichkeitsrückstellungen" und "Drohverlustrückstellungen".
Kräftige VZ-Erhöhungen
Der schmerzhafte Eingriff in die Steuerbilanzen kann bereits mit den Vorsorgen in der Bilanz zum 31.12.2000 beginnen: Ein Fünftel der in Frage kommenden Rückstellungen muss auf eine zunächst steuerfreie Rücklage umgebucht und anschließend auf fünf Jahre verteilt steuerpflichtig aufgelöst werden. Hinsichtlich der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2001 bleibt es bei der vorgesehenen kräftigen Anhebung (je nach Höhe) zwischen 5% und 20%, wobei der auf 75% verkürzte Verlustvortrag zusätzlich mitberücksichtigt wird. Eine Herabsetzung bzw. Anpassung an realistische Gewinnerwartungen ist im Einzelfall möglich, soferne eine detaillierte Prognoserechnung vorgelegt werden kann.
Im Bereich der Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagungen) soll es keine Erhöhung der Vorauszahlungen geben.
Anspruchsverzinsung gemildert
Bei der vor allem von den Wirtschaftstreuhändern heftig kritisierten neuen "Anspruchsverzinsung", also der Verzinsung von Steuernachzahlungen (unter Einräumung einer gleichhohen Guthabensverzinsung), sind in der Regierungsvorlage nur marginale Änderungen vorgesehen.
Die schon im kommenden Jahr für Nachzahlungen (und Guthaben) des Jahres 2000 vorgesehene Verzinsung zwischen dem (ursprünglichen) Stichtag 1. April und dem Tag der Zustellung des Steuerbescheids wird auf 1. Oktober aufgeschoben und erst ab 2002 auf 1. Juli fixiert. Die Sorge, dass durch eine Steuerprüfung lang zurückliegender Zeiträume eine besonders kräftige Nachholverzinsung entstehen könnte, wird durch Limitierung der steuerlichen Verzinsungsdauer auf maximal 3,5 Jahre gemildert.
Geheimnisvolle Privatstiftungen
Die bis zuletzt betriebene Geheimhaltung rund um die künftigen steuerlichen Einschränkungen bei den Privatstiftungen ist nun auch zu Ende. Es bleibt bei der ab 2001 geltenden Erhöhung der "Eintrittsgebühr" auf 5% (wenn der Stifter selbst eine Privatstiftung ist: 2,5%), es bleibt bei der künftigen 12,5%-Vorausbesteuerung von nicht ausgeschütteten in- und ausländischen Zinserträgen aus Sparkapitalien und festverzinslichen Wertpapieren innerhalb der Stiftung.
Neu hinzu gekommen ist die 12,5%-ige Zwischenbesteuerung von Veräußerungsgewinnen, die beim Verkauf von Beteiligungen innerhalb der Stiftung anfallen. Diese Besteuerung lässt sich aber vermeiden, wenn man den Veräußerungsgewinn innerhalb von 12 Monaten auf eine neu angeschaffte Beteiligung übertragen kann.
Näheres dazu im Internet unter www.bmf.gv.at.