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Rettung der Constantia-Bank bereitet dem Finanzminister Kopfzerbrechen

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Noch unklar, wie Haftung des Bundes ausgestaltet ist. | Banken-Paket muss erst ins Parlament. | Wien. Regelrecht über Nacht haben die fünf größten heimischen Banken die ins Trudeln geratene Constantia Privatbank aufgefangen. Ebenso schnell war Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) bereit, mit einer Bundeshaftung für den 400 Millionen Euro schweren Notkredit des Bankenkonsortiums an die Constantia gerade zu stehen. Nun Rätseln die Experten des Finanzministeriums darüber, wie denn die Rechtsgrundlage für diesen Schritt aussehen könnte.


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Tatsächlich scheint diese Art der Haftungsübernahme nur begrenzt in das kürzlich von der Regierung präsentierte Finanzmarkt-Hilfspaket (siehe Wissen) zu passen. Zwar sieht dieses durchaus vor, dass der Bund Garantien für Verbindlichkeiten von kriselnden Banken abgeben kann. Allerdings ist offen, inwieweit dies im konkreten Fall Gültigkeit hat, da die beteiligten Banken die Constantia übernommen haben, und es nun praktisch eine eigene Tochterfirma ist, der Kredit gewährt wird.

Im Finanzministerium tendiert man dazu, die Haftung eher über jene Schiene des Gesetzespakets in die Praxis umzusetzen, die die Schaffung einer sogenannten Clearing-Stelle vorsieht. Letztere soll generell den Austausch von liquiden Mitteln zwischen den Banken organisieren, indem sie sich selbst überschüssiges Geld von Instituten borgt und dieses weiterverleiht.

"Absichtserklärung"

Für die Tätigkeit der Clearing-Stelle ist von vornherein eine Haftung des Bundes geplant gewesen. Allerdings kommt die Constantia-Rettung hier sichtlich zu früh. Da das Banken-Paket erst am Montag vom Nationalrat beschlossen werden soll, gibt es diese Clearing-Stelle noch nicht. Notfalls muss die Kreditvergabe, die derzeit über eine gewöhnliche Kreditlinie funktioniert, später ein zweites Mal nach dem neuen Modell abgewickelt werden. Mit der ursprünglich angestrebten Wiederbelebung des im Zuge der Finanzkrise erlahmten Zwischenbanken-Kreditgeschäfts scheint dies dann allerdings wenig zu tun zu haben.

Bis dato handle es sich bei der Haftungsübernahme lediglich um eine politische Absichtserklärung, so ein Sprecher des Finanzministeriums am Freitag gegenüber der "Wiener Zeitung". Da das Gesetzespaket aber zwischen den Regierungsparteien akkordiert ist, gebe es keinen Zweifel, dass dieses auch beschlossen werde. Änderungen der Eckpunkte seien nicht geplant. Welche Schutzmaßnahmen der Constantia Privatbank zugute kommen sollen, hänge auch von deren eigener Zukunft ab.