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Personalvertretung kritisiert Einsparungsmaßnahmen.
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Wien. Die Personalvertretung der Berufsrettung (MA 70) kritisiert Einsparungen: Demnach soll die Besatzungsstärke eines Rettungsteams auf europäischen Standard von drei auf zwei Personen reduziert werden. Außerdem würde bereits seit zwei Jahren die Anzahl der Notärzte langsam abgebaut werden. Laut Gesundheitsressort werden nur Empfehlungen des Kontrollamtes umgesetzt.
"Früher hatte die Wiener Berufsrettung 15 Notärzte im Dienst. Heute haben wir noch 6. Bei 12 Rettungsstationen bedeutet das, dass die Hälfte der Stationen ärztlich nicht besetzt ist", lautet die Kritik eines Mitarbeiters, der aus Angst vor Konsequenzen nicht genannt werden will. Aus Spargründen würden die derzeit angestellten Ärzte vergrault, und bei Neuaufnahmen würden den Ärzten immer wieder Steine in den Weg gelegt, heißt es weiter. Und die Anzahl der Fahrzeuge sei trotz wachsender Bevölkerungszahl seit 15 Jahren nicht mehr erhöht worden.
Laut einer EU-Richtlinie sollte die maximale Auslastung 70 Prozent nicht übersteigen. "Wir haben aber an den meisten Tagen, mehrmals 100 Prozent Auslastung. Das bedeutet, dass viele Einsätze liegen bleiben, bis sich wieder ein Fahrzeug einsatzbereit meldet", beklagt der Mitarbeiter.
Die zusätzliche Reduktion der Rettungswagen-Besatzung ist für ihn nicht umsetzbar. Die meisten Sanitäter dürfen Venenzugänge legen und Medikamente verabreichen, oder Intubationen durchführen - das sei aber nur zu dritt durchführbar. "Wenn man eine Reanimation durchführen muss, sind alleine dafür zwei Personen nötig. Wer soll dann die Medikamente herrichten, den Zugang legen oder die Intubation vorbereiten?", fragt sich der Mitarbeiter, der die Versorgung der Wiener "massiv" gefährdet sieht.
"Setzen nur Empfehlung um"
Bei der Stadtregierung versteht man die Aufregung nicht, schließlich habe die Personalvertretung dem Maßnahmenpaket, das ab 2016 umgesetzt werden soll, zugestimmt. Und aus dem Büro der zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ) heißt es dazu: "Wir setzen lediglich die Empfehlungen des Kontrollamtsberichtes von 2009 um." In diesem wird tatsächlich zu einer Mindestbesatzungsstärke von zwei Personen pro Rettungswagen geraten und Deutschland als Vorbild genannt. "Nur dort fährt ein Praktikant, ein Zivildiener oder ein Auszubildender mit", gibt wiederum der MA-70-Mitarbeiter zu bedenken.