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Schweiz, Italien und Türkei locken mit Steueramnestie. | Experte Bruckner für anonyme Form der Selbstanzeige. | Finanzministerium: "Würde präventive Wirkung aushöhlen." | Wien. Die Türkei, Italien, seit Anfang 2010 auch die Schweiz: Etliche Staaten versuchen, mit mehr oder minder großzügigen Amnestien unversteuertes Geld ins Land zurückzuholen. Die Konstellation ist günstig: Zum einen ächzen alle Staaten unter hoher Verschuldung. Zum anderen können sich Steuersünder wegen des Drucks auf das Bankgeheimnis nicht mehr in Sicherheit wiegen.
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Die Türkei spürte mit einer Amnestie jüngst umgerechnet 22,3 Milliarden Euro an Schwarzgeldern auf: Dem Staat bringe das Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro, sagte Finanzminister Mehmet Simsek.
In Italien beförderte eine weitreichende Straffreistellung binnen drei Monaten 95 Milliarden Euro ans Tageslicht: Bis 15. Dezember mussten Sünder eine pauschale Strafsteuer von fünf Prozent entrichten. Dieser Satz steigt bis Ende April auf sieben Prozent - dann endet das Zeitfenster.
In der Schweiz können Steuerhinterzieher seit Jänner 2010 ihr Gewissen erleichtern: Sie müssen höchstens die Steuern samt Verzugszinsen für die letzten zehn Steuerperioden nachzahlen. Bisher mussten sie ein Fünftel der hinterzogenen Summe als Buße zahlen, um straffrei zu bleiben.
"Rechtzeitig" ist oft später, als man denkt
In Österreich sind Amnestie-Regelungen kein Thema: Das Instrument der Selbstanzeige reiche aus, sagt Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministers, zur "Wiener Zeitung". "Steueramnestie heißt nicht immer und überall dasselbe", betont auch Steuerexperte Karl Bruckner von BDO Auxilia. "Wenn nur Straffreiheit gemeint ist, so ist diese in Österreich ohnehin durch die Selbstanzeige gewährleistet." Dafür muss sich der Anleger rechtzeitig (bevor die Hinterziehung entdeckt oder verfolgt wurde) melden und die Abgaben nachzahlen. Da die Verjährungsfristen maximal 10 und oft sogar nur 8 Jahre betragen, sei vielfach bereits ein Anreiz gegeben.
Ob die Selbstanzeige rechtzeitig ist, werde rechtlich oft anders beurteilt als in der öffentlichen Wahrnehmung, sagt Rainer Brandl von der Kanzlei Leitner&Leitner: "Es geht länger, als man glaubt." Die Kanzlei vertrat etliche Klienten, die befürchten mussten, auf der ominösen DVD mit Daten der liechtensteinischen Bank LGT genannt zu sein, die der deutsche Fiskus erworben hatte. Alle Selbstanzeigen seien noch rechtzeitig erfolgt und die Verfahren positiv abgeschlossen worden - wenn auch manchmal in letzter Sekunde, so Brandl.
Die Causa Liechtenstein habe zu einer "Flut von Selbstanzeigen in Österreich geführt", sagt Waiglein. "Darunter waren viele Personen, die gar nicht auf der Liste aus Deutschland standen." Die Mehrerträge für Österreich seien "beträchtlich". Zahlen gebe es nicht, weil Selbstanzeigen nicht zentral erfasst, sondern durch die 42 Finanzämter abgewickelt würden.
Grasser scheiterte mit Idee eines Abschlages
Dass Steuersündern ein Teil der Schuld nachgelassen wird, ist in Österreich kaum mehrheitsfähig. Der damalige Finanzminister Karl-Heinz-Grasser wollte bei der Steuerreform 2005 durchsetzen, dass nur 40 Prozent der Schulden zurückgezahlt werden müssen, scheiterte aber am Widerstand der SPÖ und des freiheitlichen Justizministers Dieter Böhmdorfer: Sie sahen darin einen Schlag ins Gesicht ehrlicher Steuerzahler.
Rainer Brandl hielte einen Abschlag dennoch für sinnvoll; insbesondere wenn er Änderungen im Steuersystem begleitet - wie 1993, als in Österreich die Endbesteuerung eingeführt wurde. Er sieht eine Win-win-Situation: Der Anleger erhält freien Zugriff auf das geparkte Kapital, ein Teil fließt zumeist in den inländischen Konsum. Und überdies dürfe sich der Fiskus fürderhin Kapitalerträge erwarten: "Jeder Euro mehr an Steuern ist ein Gewinn für alle."
Karl Bruckner hielte eine anonyme Form der Strafbefreiung für sinnvoll: Viele Klienten hätten die Sorge, von der Finanz nach einer Selbstanzeige besonders "karnifelt" zu werden. Nach Erfahrung der Steuerberater ist das primär eine psychologische Hürde. Die Behörden seien gegenüber Selbstanzeigern zumeist recht zuvorkommend; immerhin werde ihnen damit ein beträchtlicher Teil der Arbeit abgenommen.
Schweizer Konten geraten 2011 ins Visier
Bruckner plädiert dafür, dass reuige Anleger sich mit einem Pauschalbeitrag (etwa 20 Prozent) über einen Treuhänder anonym "freikaufen" können sollten. Ein Anlass böte sich noch vor 2011, wenn das Amtshilfe-Abkommen mit der Schweiz in Kraft treten dürfte: Dann müssen Steuerflüchtige befürchten, dass Bankauskünfte an Österreichs Behörden erteilt werden, wenn diesen konkrete Informationen vorliegen - das Wissen über ein Konto bei einer bestimmten Schweizer Bank kann ausreichen.
Im Finanzministerium hält man von dem Vorschlag nichts: "Damit würde die präventive Wirkung der Strafandrohung ausgehöhlt", sagt Waiglein. Würden nur Pauschalbeiträge geleistet, könnte jeder legal Steuer hinterziehen, dessen Belastung höher wäre als der Pauschalbeitrag.
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