Kann ein Aussetzen vertraglicher Preisanpassungen die hohe Inflation abmildern?
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Wie schnell sich Preise verändern können, das vermitteln nicht nur die Notierungen an den Rohstoff- und Energiemärkten. Die nominelle Teuerung ist auch im Alltag angekommen. Doch es wird versucht gegenzusteuern. Der Einzelhandel bietet Rabattaktionen oder Großpackungen.
Kollektivverträge erlauben es Unternehmen wie Beschäftigten, vergleichsweise zeitnah auf Veränderungen zu reagieren. Doch dies wird erst im kommenden Jahr der Fall sein. Moderate Abschlüsse entlasten eine Branche, die sich in Schwierigkeiten befindet; besonders erfolgreiche Branchen lassen auch ihre Beschäftigten daran teilhaben. Als oft kleinster gemeinsamer Nenner galt ein Inflationsabgleich plus Zuschlag von insgesamt zwischen 1 und 2 Prozent Gehaltsplus.
Die heute erreichten beziehungsweise erwarteten Inflationsraten liegen deutlich darüber. Hinzu kommt, dass nicht alle Verträge jährlich neu verhandelt werden.
Sehr lange laufende Verträge wurden in den vergangenen Jahren zur Finanzierung des Kaufs von Wohneigentum abgeschlossen. Galt es doch, das historisch niedrige Zinsniveau möglichst lange festzuschreiben. So bleiben die Zinszahlungen kalkulierbar. Wie die Oesterreichische Nationalbank bereits gewarnt hat, bergen diese Immobilienkredite für die Banken und Sparkassen ein Zinsänderungsrisiko, wenn sich die Kosten für die Refinanzierung der vergebenen Kredite bei steigenden Zinsen verteuern.
Die Kreditinstitute können diese Veränderungen absichern oder Kredite fristengerecht refinanzieren. Dann steht einem Kredit mit 20 Jahren Laufzeit und einem Zinssatz von 1,8 Prozent pro Jahr zum Beispiel eine (Wohnbau-)Anleihe mit der gleichen Laufzeit gegenüber, die mit einem Kupon von 1 Prozent ausgestattet ist. Die Differenz von 0,8 Prozentpunkten verbleibt als Marge dem Institut für alle mit der Kreditvergabe und Kreditüberwachung verbundenen Kosten über die gesamte Laufzeit.
Eine weitere Variante stellen inflationsgesicherte Verträge dar. Dabei ist die vereinbarte Zahlung beispielsweise an die Entwicklung eines Preisindex wie zum Beispiel des Verbraucherpreises gekoppelt. Eine Versicherungsprämie oder die Wohnungsmiete können auf diese Weise vertraglich angepasst werden. Zweifellos ist dies von Vorteil für Anbieter von lange laufenden Verträgen. Sie hätten sonst nur bei Neuabschluss die Möglichkeit, die Konditionen anzupassen. Im Falle eines Mietverhältnisses wäre ein befristeter Mietvertrag eine Alternative, verbunden mit der Unsicherheit, ob man als bisheriger Mieter auch als neuer Mieter akzeptiert wird beziehungsweise die Mieterhöhung selbst noch tragen kann.
Unbefristete, aber indexierte Mietverträge versuchen, einen Interessenausgleich herzustellen. Doch gerade in diesem Bereich wäre es aktuell sehr entgegenkommend, wenn private und gewerbliche wie auch gemeinnützige und öffentliche Vermieter ebenso moderat vorgingen, wie es die Gewerkschaften tun, wenn sie in Krisenzeiten zu Zugeständnissen bei Lohn- und Gehaltsverhandlungen bereit sind, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten.