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Der Fall Pechstein ist richtungsweisend. Denn bisher galt als gedopt, wem die Einnahme verbotener Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nachgewiesen wurde. Mit der Fuentes-Affäre im Radsport wurde ein neues Kapitel im Anti-Doping-Kampf eingeläutet. Zumindest bei einigen Profis führten Indizien, also Blutbeutel, DNA-Profile und Anruflisten, zu Sperren. Der Fall Pechstein markiert abermals einen neuen Abschnitt. Denn die Eisläuferin war nicht überführt worden, Mediziner schlossen nur aufgrund von Anormalitäten ihres Blutes auf Doping. Ein Schuldspruch des CAS wäre ein Präzedenzfall. Es ist aber zu befürchten, dass der Sportgerichtshof wegen der Schlamperei des Eislauf-Verbandes im Zweifel für Pechstein entscheidet. Dann wäre der Anti-Doping-Kampf keinen Schritt weiter.