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Riegel gegen "unlautere Praktiken" im Handel

Von Karl Ettinger

Wirtschaft

Die Regierung beschließt strengere Regeln gegen Marktkonzentration im Einzelhandel, um Bauern besser zu schützen.


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In der Auseinandersetzung von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) mit den Handelskonzernen zieht die türkis-grüne Bundesregierung die Daumenschrauben an. Im Ministerrat wurde Mittwoch früh eine neue gesetzliche Grundlage beschlossen, mit der Vorschriften gegen unlautere Geschäftspraktikaten verschärft werden. Zuletzt war der Konflikt zwischen Bauern und Handelsketten deswegen eskaliert.

"Es ist ein guter Tag für die Bäuerinnen und Bauern", sagte Köstinger beim Pressefoyer nach dem Ministerrat mit Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Denn es werde nun unfairen Praktiken von Handelskonzernen ein Riegel vorgeschoben, betonte die Landwirtschaftsministerin, die schon in den vergangenen Monaten die Gangart in öffentlichen Erklärungen gegenüber den Handelsketten erhöht hat.

Welche gesetzlichen Regelungen kommen? "Was bestellt wurde, muss auch bezahlt werden", sagte Köstinger. Damit soll verhindert werden, dass, wie sie als Beispiel anführte, ein Apfelproduzent zwei Tonnen von insgesamt zehn Tonnen Äpfeln von einem Handelskonzern wieder zurücknehmen muss, wenn das Obst nicht zur Gänze verkauft wird.

Auch einer Fesselung von bäuerlichen Produzenten an eine einzige Handelskette wird mit der Neuregelung ein Riegel vorgeschrieben. Bauern sollen nach der Darstellung der ÖVP-Ministerin nicht mehr daran gebunden sein, nur an einen Handelskonzern liefern zu müssen. Es soll damit verhindert werden, dass landwirtschaftliche Produzenten an einen Abnehmer gebunden werden.

Bäckereien und Fleischereien einbezogen

Außerdem wird der Kreis der Betroffenen der gesetzlichen Bestimmungen gegen unlautere Marktpraktiken ausgeweitet. Neben Bauern werden etwa auch Bäckereien, aber auch Fleischereien und Wurstproduzenten einbezogen, erläuterte die Ressortchefin.

Nach dem Beschluss im Ministerrat ist noch im heurigen Jahr der Sanktus auch im Parlament vorgesehen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen würden dann mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Ab März 2022 muss außerdem im Agarressort eine weisungsfreie Ombudsstelle als Anlaufpunkt für Betroffene von unlauteren Praktiken eingerichtet werden.