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Noch im Mai sollen die Studierenden über die Zweckwidmung der eingegangenen Studienbeiträge entscheiden. Die ÖH, die einen Wahlvorschlag einbringen kann, will, dass das Geld als "Lehrmittelförderbeitrag" an die Studierenden zurückfließt - im Senat der Uni Wien wartet man nun auf eine Rechtsauskunft aus dem Ministerium.
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Eigentlich hätten die Wahlvorschläge schon vorgelegt werden müssen. Die Entscheidung wurde aber wegen des Vorschlages der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an der Uni Wien, das Geld laut Paragraph § 3 Z 4 des Universitätsgesetzes (UG) 02 als "Lehrmittelförderbeitrag" wieder auszugeben, verschoben.
Die Universität Wien ist jedoch der Ansicht, dass eine Rückführung der Mittel an die Studierenden rechtlich nicht haltbar ist, da sich laut UG die Zweckwidmung der Gebühren an den Zielsetzungen und den Aufgaben der Universität orientieren müsse. Die ÖH ist jedoch überzeugt, dass dieser Paragraph unter den "Zwecken der Universität" auch die Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auflistet.
Der Senat, der die Wahlvorschläge zur Zweckbindung vorlegt, will nun den Vorschlag der ÖH vom Bildungsministerium rechtlich prüfen lassen. Das Ministerium bestätigte gegenüber der "Wiener Zeitung" den Erhalt der Anfrage und will sie "möglichst schnell" beantworten entweder noch diese oder spätestens nächste Woche.
ÖH Uni Graz erbittet Hilfe des Nationalrates
Zusätzlich zur Protestzeltaktion am Grazer Hauptplatz hat die steirische ÖH gemeinsam mit dem aus Lehrenden, Studierenden und Allgemeinbediensteten bestehenden Protestkomitte eine Petition an den Nationalrat verfasst, in der mehr Geld für Bildung eingefordert wird. Die ÖH sieht eine rapide Verschlechterung der Studienbedingungen durch die prekäre Budgetsituation.
Details zu den vor kurzem vorgelegten Eröffnungsbilanzen der Universitäten - wobei drei ungenannte Hochschulen laut dem Bildungsministerium finanzielle Probleme haben, die "Wiener Zeitung" berichtete - wird es nach Auskunft des Ministeriums frühestens Ende Juni geben. Bis dahin müssen die Bilanzen auch von Wirtschaftsprüfern bestätigt werden.