"Unterentlohnung" soll ab Mai 2011 zum Straftatbestand werden. | | Bad Ischl. Am 1. Mai 2011 wird der österreichische Arbeitsmarkt für Osteuropäer aus EU-Ländern geöffnet. Um Lohndumping zu verhindern, haben sich die Sozialpartner auf ein Arbeitsmarkt-Migrationspaket geeinigt. Es sieht vor, dass österreichische Mindestlöhne nicht unterboten werden dürfen. Qualifizierte Zuwanderung soll jedoch gefördert werden.
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Die sogenannte Rot-weiß-rot-Card soll ab kommendem Jahr höchstqualifizierten Personen bzw. Akademikern aus Nicht-EU-Staaten zur Verfügung stehen, die die Bedürfnisse des österreichischen Arbeitsmarkts erfüllen. Aber auch Facharbeiter und andere gut qualifizierte Personen aus Drittstaaten sollen einen Anspruch auf die Karte haben. Über diese beiden Gruppen und als Saisonarbeiter beschäftigte Menschen hinaus soll es nach Vorstellung der Sozialpartner keine zusätzliche Immigration aus Drittstaaten geben, sagte AK-Chef Herbert Tumpel.
Als Gegenstück zur Arbeitsimmigration Hochqualifizierter einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf ein Gesetz gegen Sozial- und Lohndumping, das befürchtete Auswirkungen der Öffnung des österreichischen Arbeitsmarkts gegen Osteuropa (1.5.2011) hintanhalten soll. Im Zentrum steht der Wunsch, die kollektivvertraglich vereinbarten österreichischen Mindestlöhne abzusichern. In Zukunft soll die "Unterentlohnung" in Österreich beschäftigter Unselbstständiger zum Straftatbestand gemacht werden. Noch offene technische Fragen gibt es laut Leitl bei der Entsendung ausländischer Arbeitskräfte nach Österreich.
Nach einem Treffen in Bad Ischl erläuterten die Chefs der vier Sozialpartner am Montag die Grundsatzeinigung. "Wenn jetzt ab nächsten Mai acht, neun EU-Beitrittsländer uneingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, brauchen wir eine klare Regelung für die Drittstaaten", sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar. "Ich würde das eine nicht als Preis des anderen, sondern als logische Ergänzung verstehen." Zum Lohndumping sagte Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl: "Die Frage des Lohn- und Sozialdumping betrifft nicht nur die Arbeitnehmer sondern genauso die Wettbewerbsfähigkeit korrekt handelnder Unternehmer."