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Größte Gläubigergruppe der Ex-Hypo pocht auf Kärntens Haftungszusagen.
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Wien/Klagenfurt. Kärnten will sich bei der Heta, der Nachfolgegesellschaft der Problembank Hypo Alpe Adria, aus seiner Haftungsfalle befreien. Das Land haftet für Heta-Schulden von knapp elf Milliarden Euro. Mit einem substanziellen Abschlag will es den Gläubigern deren Forderungen abkaufen und so seine früheren Garantiezusagen aus der Welt schaffen. Ein entsprechendes Angebot für den Rückkauf von Heta-Anleihen, den der Bund dem klammen Land mit einem Kredit vorfinanzieren würde, soll noch im November vorgelegt werden.
Die Rechnung geht freilich nur dann auf, wenn dem Offert gemäß dem kürzlich novellierten Finanzmarktstabilitätsgesetz mindestens zwei Drittel der Gläubiger (gemessen am Nennwert der gehaltenen Anleihen) zustimmen. Damit liegt die Latte ziemlich hoch.
Lautes Murren bei Gläubigern
Die größte Heta-Gläubigergruppe, die "Ad Hoc Gruppe", zu der etliche internationale Finanzinstitutionen wie die deutsche Commerzbank oder der US-Fondsriese Pimco gehören, scheint unterdessen nicht bereit zu sein, das Angebot, wie immer es auch ausfällt, anzunehmen. "Das Rückkaufangebot ist zum Scheitern verurteilt", betonte die Gruppe am Mittwoch in einer Mitteilung. Sie macht Forderungen von mehr als 2,5 Milliarden Euro geltend und pocht auf Kärntens Haftungszusagen.
Das Land sei "zahlungsunwillig, nicht zahlungsunfähig", sagt Leo Plank, Anwalt und Sprecher der Gruppe. Es sei nicht so arm, wie es sich darstelle, und könne seine Verpflichtungen sehr wohl zur Gänze erfüllen. Kärnten habe "beträchtliches Vermögen, das verwertet und für Rückzahlungen an Heta-Gläubiger oder als Sicherheit für eine Finanzierung verwendet werden könnte". Sein Rechnungsabschluss für 2014 weise verwertbares Vermögen von rund 2,8 Milliarden Euro aus - und im Zukunftsfonds bei der Kärntner Landesholding seien zirka 500 Millionen Euro. Kärnten könne somit weitaus mehr als die behaupteten 800 Millionen Euro beisteuern, so die "Ad Hoc Gruppe".
Mit ihrer Aussendung reagierte sie auf Aussagen der Kärntner Finanzlandesrätin Gaby Schaunig, die am Dienstag in ihrer Budgetrede erklärt hatte, dass es für die Heta-Gläubiger mehr als das, was das Land zu leisten imstande sei, nicht geben werde. Sie hatte dabei vom "maximal wirtschaftlich Verkraftbaren" gesprochen.
Bei der "Ad Hoc Gruppe" sorgt dies für Kopfschütteln. Kritisiert wird, dass sich Kärnten als "überschuldet" darstelle, indem es die Gesamtsumme der Verpflichtungen für die Heta seinem Vermögensstatus respektive seinem Jahresbudget gegenüberstelle. Dabei sei die Schuldentragfähigkeit des Landes vielmehr von den Einnahmen - vor allem inklusive der aus dem Finanzausgleich - abhängig. Und deshalb könnte Kärnten einen relativ kleinen Anteil seiner Einnahmen auch zur Bedienung einer langfristigen, von der Republik garantierten Anleihe verwenden, um über diesen Bond seine Verpflichtungen zu tilgen, so die "Ad Hoc Gruppe".
Für 30-jährige Anleihen zahlt Österreich derzeit Zinsen von zirka 1,5 Prozent. Für Kärnten hieße das, dass die jährliche Zinslast bei rund 53 Millionen Euro läge - bei einer konservativ mit 3,5 Milliarden Euro angenommenen Garantieverpflichtung des Landes und einer Anleihe über diesen Betrag. Das, so die "Ad Hoc Gruppe", seien lediglich 0,3 Prozent des Bruttoregionalprodukts Kärntens, das laut letztverfügbaren Zahlen bei 17,7 Milliarden Euro (2013) lag. "Kärnten kann sich das leisten."
Heta-Assets werden verwertet
Die "Ad Hoc Gruppe" gibt auch zu bedenken, dass die Höhe der Belastung Kärntens aus der Ausfallbürgschaft keinesfalls bei den insgesamt verbürgten elf Milliarden Euro liegen würde, sondern weit darunter. Abhängig sei sie vor allem von den Erlösen aus der Abwicklung der Heta. Unterm Strich dürften allein aus der Verwertung der noch bestehenden Heta-Assets (darunter vor allem Problemkredite, aber auch Immobilien) mindestens fünf bis sechs Milliarden Euro an Nettoerlösen erzielt werden, schätzt die Gläubigergruppe.
Die Verteilungsmasse der Heta könnte sich darüber hinaus durch Forderungen gegen die Republik Österreich erhöhen. Zumal die Heta möglicherweise verpflichtet sei, an die BayernLB eine Zahlung in Höhe der Rückflussquote auf deren 2,4-Milliarden-Euro-Forderung zu leisten. Diese Zahlung sollte die Heta vom Bund aufgrund seiner Garantie, die er bei der Verstaatlichung zu Gunsten der Bayern abgab, zurückverlangen können. "Wenn die Heta an die BayernLB zahlt, wird sie Rückersatz von der Republik verlangen müssen", meint die "Ad Hoc Gruppe". Der tatsächliche Ausfall, den Kärnten aus seiner Bürgschaft zu tragen hätte, könnte somit unter drei Milliarden Euro betragen.