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Rückkehr zur ehemaligen Firma gut überlegen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft
Die Rückkehr an den alten Schreibtisch sollte gut vorbereitet sein. Foto: fotolia

Erwartungen abklären verhindert Enttäuschungen. | Drei von vier Betrieben empfangen ehemalige Mitarbeiter mit offenen Armen. | Wien. Das Stellenangebot hört sich interessant an, hat aber einen Haken: Die Position wird bei einem ehemaligen Arbeitgeber frei. Wer vom alten Arbeitgeber abgeworben wird, sollte das Angebot genau prüfen: Was hat sich seit dem Abschied verändert?


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"Eine Rückkehr macht aus Sicht des Mitarbeiters nur Sinn, wenn damit ein Gehaltssprung und eine Verbesserung der Position verbunden sind", sagt Eva Schlader, Geschäftsführerin des Personalberaters Pendl & Piswanger.

Der Arbeitnehmer sollte sich überlegen, ob das Angebot zu seiner Karriereplanung passt und Aufstiegschancen bietet. "Eine Rückkehr ist sinnvoll, wenn ein Mitarbeiter die Kenntnisse, die er sich während seiner Zeit bei einem anderen Unternehmen angeeignet hat, sinnvoll einsetzen kann", sagt Darren Payne vom Personaldienstleister Robert Half International in Wien.

Wiedereinstieg bleibt meist ein Einzelfall

Die Rückkehr sollte daher gut vorbereitet werden: Sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen haben sich weiterentwickelt und müssen abklären, ob die Vorstellungen und Erwartungen übereinstimmen. Einen Stolperstein kann darstellen, wenn ein ehemaliger Kollege durch die Rückkehr zum Vorgesetzten wird. Und wer früher Lehrling im Betrieb war und nun wieder einsteigt, laufe in Gefahr, als "ewiger Lehrling" gesehen zu werden, warnt Schlader.

Wesentlich komme es auf die Umstände der Trennung an: Wenn es einen guten Grund für die Trennung gab, kann eine Rückkehr funktionieren - etwa wenn der Mitarbeiter wegen fehlender Karrierechancen gekündigt hat und nun die gewünschte Position vakant wird. Wer sich im Betrieb wohl gefühlt hat und den Job wechselt, um neue Erfahrungen zu sammeln, sollte dies bei der Kündigung deutlich machen. In Ausstiegsgesprächen, wie sie etwa die Generali-Versicherung bei beidseitigem Interesse durchführt, können Arbeitgeber die Gründe für den Abschied erfahren.

Aber auch wenn die Trennung vom Unternehmen ausgeht, ist eine Rückkehr nicht ausgeschlossen: Wenn die Trennung aus wirtschaftlichen Aspekten und nicht wegen persönlicher oder fachlicher Defizite geschieht, kann nach einiger Zeit wieder "an die Tür geklopft" werden - sowohl beim Unternehmen als auch beim Mitarbeiter.

Hilfreich kann sein, mit dem ehemaligen Chef und den Kollegen in Kontakt zu bleiben, um frühzeitig von Entwicklungen und freiwerdenden Stellen im Unternehmen zu erfahren.

Denn die meisten Arbeitgeber empfangen ehemalige Mitarbeiter mit offenen Armen: Drei von vier österreichischen Firmen würden Rückkehrer wieder einstellen, wie eine Umfrage von Robert Half ergeben hat.

Herold, der Herausgeber der österreichischen Telefonbücher und der Gelben Seiten, ist Rückkehrern gegenüber positiv eingestellt. Es sei schon vorgekommen, dass ehemalige Mitarbeiter zu Herold zurückgewechselt haben, sagt Pressesprecherin Barbara Hackl.

Auch die Generali ist bei entsprechendem Bedarf einer Rückkehr gegenüber durchaus aufgeschlossen, wenn aus dem früher beendeten Dienstverhältnis keine Gründe dagegen sprechen. Es komme immer wieder einmal vor, dass sich Mitarbeiter beruflich verändern wollten und sich zu einem späteren Zeitpunkt eine Rückkehr ergeben habe, sagt Generali-Pressesprecher Josef Hlinka. Daraus würden zumeist sehr langfristige Dienstverhältnisse entstehen: weil beide Seiten einander sehr gut kennen und auch die Arbeitswelt vertraut sei. Es handle sich dabei aber um absolute Einzelfälle.