)
Berufungsgericht in USA gegen zentrale Passage.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Atlanta. Ein Berufungsgericht in den USA hat eine zentrale Passage in Präsident Baracks Obamas Gesundheitsreformgesetz für verfassungswidrig erklärt. Dabei geht es um jenen Teil, laut dem von jedem US-Bürger verlangt wird, eine Krankenversicherung abzuschließen, andernfalls er mit Bestrafung zu rechnen hat. Der Kongress habe seine Kompetenzen überschritten, indem er die Amerikaner zur Krankenversicherung verpflichte, hieß es in dem Mehrheits-Urteil des Drei-Richter-Senats. Die übrigen Punkte des umfassenden Gesetzes ließ das Gericht unbeanstandet.
Der Fall beruht auf einer Klage von 26 Bundesstaaten gegen das Kernstück von Obamas Gesundheitsreform, die 2010 vom damals noch demokratisch dominierten Kongress beschlossen wurde. Für diese Klagen sind mehrere Berufungsgerichte zuständig, von denen es in den USA insgesamt zwölf gibt - eines für die Hauptstadt Washington, elf weitere für verschiedene, nach geografischen Gesichtspunkten aufgeteilte Gerichtskreise.
Das jüngste Urteil erging in Atlanta, das den 11. Gerichtskreis betreut. In Cincinnati, Ohio, befand hingegen das Berufungsgericht die umstrittene sogenannte „Einzelvollmacht”, die erst 2014 zur Wirkung kommen soll, für verfassungskonform. Dieser Fall wurde bereits zum Höchstgericht weiter geleitet, wo alle diese Urteile landen sollen.
Ein weiteres Urteil des Berufungsgerichts in Richmond über eine Klage aus Virginia steht noch aus.