Zum Hauptinhalt springen

Rückschlag für Sonntagsrebellen

Von Sophia Freynschlag

Wirtschaft

Breite Front gegen die Sonntagsöffnung - Schlupfloch im Gesetz wird geschlossen.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Wien. In der Diskussion um die Sonntagsöffnung geht ein Ruck in Richtung geschlossene Läden: Der Nahversorger dayli (vorher Schlecker) rudert mit seinen Plänen zurück und eine Gesetzesnovelle soll ein häufig genutztes Schlupfloch schließen. Damit hat nach Richard Lugner, der seit Jahren für eine Liberalisierung eintritt, nun dayli-Miteigentümer Rudolf Haberleitner den Kampf für den offenen Sonntag verloren.

Die umgebauten dayli-Filialen bleiben am Sonntag geschlossen, bis die Rechtslage eindeutig geklärt ist. Dies hat Novomatic als Hälfteeigentümerin von dayli mit Haberleitner vereinbart, wie der Glücksspielkonzern am Mittwoch mitteilte. "Wir wollen mit dieser Lösung zur Versachlichung der aufgeheizten Diskussion der letzten Tage und zum Wohl des Unternehmens und der mehr als 3800 Mitarbeiterinnen beitragen", sagt Novomatic-Generaldirektor Franz Wohlfahrt.

Zuvor hatte die Gewerkschaft Proteste vor der dayli-Zentrale in Pucking und vor dem Novomatic-Forum in Wien angedroht. Nun hat dayli eingelenkt. "Wir freuen uns im Sinne der Betroffenen, dass sich jetzt offenbar die Vernunft durchgesetzt hat", sagt Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft GPA-djp.

Konzept des Nahversorgers dayli wackelt gewaltig

Für dayli ist die geplante Gesetzesnovelle allerdings ein herber Rückschlag: Haberleitner wollte bis Frühjahr 2014 alle 885 Filialen in Österreich mit Bistro ausstatten und sah die Sonntagsöffnung "als wesentlichen Bestandteil des Konzepts". Notfalls würde das Konzept allerdings auch ohne offenen Sonntag funktionieren, meinte der dayli-Chef kürzlich in einer Pressekonferenz. Haberleitner war am Mittwoch nicht für eine Stellungsnahme erreichbar.

Der Händler will eine breite Palette von Drogerieartikeln über Kleidung bis zur Autovermietung anbieten. Branchenkenner zweifeln jedoch am Erfolg des Nahversorger-Konzepts: "Das Konzept des Greißlers ist am Aussterben", sagt Hanna Bomba-Wilhelmi, Geschäftsführerin des Standortberaters Regioplan. Ein Händler brauche Kundenfrequenz, um erfolgreich zu sein - doch auf Kunden aus der Nähe zu hoffen, die nicht mobil sind, sei wenig erfolgversprechend.

Gesetz könnte am Freitag auf den Weg gebracht werden

Seit Mitte Jänner hielt dayli die umgebauten Filialen mit Bistro sonntags offen - auf Grundlage einer Gastronomiekonzession. Diese Berechtigung erlaubt Betrieben, an sieben Tagen die Woche Reisebedarf wie Toiletteartikel, Badeartikel, Lektüre, Geschenkartikel sowie Getränke und Speisen zu verkaufen.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner will den Missbrauch der Sonntagsöffnung abstellen und plant daher eine gesetzliche Klarstellung, die noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Konkret geht es um die Ausnahmen für Gastronomiebetriebe, die in Paragraf 111 der Gewerbeordnung geregelt sind.

Morgen, Freitag, steht eine Gewerberechtsnovelle auf der Tagesordnung im Nationalrat. Das wäre eine Gelegenheit, um gleichzeitig das Schlupfloch für die Sonntagsöffnung zu schließen, sagt die Sprecherin des Ministers. Geht sich dieser Termin nicht aus, könnte die Änderung im Juni Thema im Wirtschaftsausschuss im Parlament sein.

Künftig soll die Ausnahme für die Sonntagsöffnung nur in Anspruch genommen werden können, wenn der überwiegende Charakter des Betriebs die Gastronomie ist. Damit soll verhindert werden, dass Geschäfte sonntags öffnen, die wie dayli hauptsächlich Drogeriewaren anbieten.

Auch Spar öffnet sonntags mit Gastrokonzession

Auch die Spar-Filiale in der Wiener Babenbergerstraße, die neben Menüs und Snacks großteils abgepackte Lebensmittel anbietet, hat mit einer Gastrokonzession jeden Tag geöffnet. Nun wartet der Händler die Gesetzesnovelle ab. Spar-Sprecherin Nicole Berkmann heißt sagt: "Wir halten uns an alle gesetzlichen Regelungen."

Derzeit ist aber noch unklar, woran sich der wesentliche Anteil der Gastronomie in einem Betrieb festmachen lässt und wie hoch dieser sein muss. "Je weniger Grauzonen es gibt, umso besser für die Rechtssicherheit", sagt Bettina Lorentschitsch, Handelsobfrau in der Wirtschaftskammer.

Dennoch werden zahlreiche Ausnahmen bestehen bleiben: Die geplante Änderung der Gewerbeordnung betrifft weder Lebensmittel- noch Reisebedarf-Geschäfte an Bahnhöfen oder Flughäfen noch Bäckereien und Tankstellenshops: Diese dürfen wie bisher am Sonntag offenhalten.