Dank der staatlichen Coronahilfen gab es 2020 eine Abnahme um 38 Prozent. Nach dem Auslaufen der Stützungsprogramme wird eine Pleitewelle erwartet.
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Die staatlichen Corona-Hilfen haben vielen Unternehmen vorläufig das Überleben gesichert, aber auch zu einem Rückstau bei den Insolvenzen geführt, deren Anzahl sich im Jahr 2020 um 38 Prozent auf 3.155 reduzierte. Seit 1. März 2020 ist die Verpflichtung, Zahlungsunfähigkeit zu melden, ausgesetzt. Wurden im ersten Quartal noch 1.144 Insolvenzen verzeichnet, waren es in den letzten drei Monaten nur noch 538.
Nach Branchen betrachtet gab es im Gesamtjahr die meisten Unternehmensinsolvenzen in den Bereichen Finanzdienstleistungen/sonstige Dienstleistungen (667). Dahinter folgten Bau (665), Handel (563) sowie Beherbergung und Gastronomie (484). Vergleichsweise wenig Insolvenzen gab es in den Bereichen Information und Kommunikation (105), persönliche Dienstleistungen (168) und Sachgütererzeugung (194). Im Jahr 2019 gab es eine ähnliche Verteilung der Insolvenzen auf die Wirtschaftsbereiche.
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Gläubigerschutzverbände wiesen wiederholt auf das Phänomen der "Zombieunternehmen" hin, die längst pleite seien, keinerlei Vermögen mehr hätten und nur mit staatlichen Mitteln am Leben erhalten bleiben. Wenn die Hilfen auslaufen, werde eine Insolvenzwelle einsetzen, die bis ins Jahr 2022 hineinreichen werde, heißt es. Tourismus, Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und Fitnesscenter waren mit massiven Umsatzeinbrüchen konfrontiert.
Diskussion um Entschuldungsdauer
Bis 17. Juli muss Österreich eine EU-Richtlinie umsetzen, die unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsdauer bei "redlichen Unternehmern" von fünf auf drei Jahre vorsieht. Den Staaten steht es offen, ob sie das auch für private Schuldner gelten lassen.
Die staatlichen Schuldnerberatungen sind sehr dafür. Zum einen sollte aus Gleichheitsüberwägungen die Entschuldung für alle Personen zu gleichen Bedingungen möglich sein. "Es gäbe sonst Konstellationen, die nicht ganz fair wären, oder wo der Gleichheitsgrundsatz verletzt wäre", sagt Klemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb, der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen.
Ein Beispiel: "Ein Unternehmer ist überschuldet. Er meldet Insolvenz an und entschuldet sich binnen drei Jahren, seine Frau, die mitgebürgt hat, binnen fünf Jahren. Das kann niemand erklären, warum das so sein soll und wie das gerecht sein soll", so Mitterlehner im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" und nennt noch ein Argument: "Die Ursache der Überschuldung ist bei Frauen viel häufiger die Bürgschaft, bei den Männern viel häufiger die selbständige Tätigkeit. Eine Unterscheidung in fünf und drei Jahre würde deutlich zum Nachteil der Frauen sein", so Mitterlehner.
Er glaubt auch, dass die Abwicklung der Verfahren aufgrund von Abgrenzungsfragen viel komplizierter wären. "Klassisches Beispiel: Ein Einzelunternehmer in Österreich hat ein privat finanziertes Auto, das er aber auch beruflich nutzt. Wo gebe ich diese Schulden in einer Schuldenregulierung dazu? Sind das Unternehmensschulden oder private Schulden?" Die Schuldnerberatungen als auch die Justiz müsten mit einem Mehraufwand rechnen, so Mitterlehner. "Wir brauchen ein schlankes, schnelles, einfaches Verfahren", fordert er.
"Wir hatten mit dem IRÄG (Insolvenzrechtsänderungsgesetz) im Jahr 2017 für Private schon eine Verkürzung der Entschuldungsdauer von sieben auf fünf Jahre. Die Mindestquote wurde abgeschafft. Man sollte jetzt einmal abwarten und analysieren, wie sich das ausgewirkt hat", sagt Karl-Heinz Götze, Insolvenzexperte des Gläubigerschutzverbands KSV1870.
Unternehmer würden ein hohes Risiko eingehen und oft ihr eigenes Vermögen einsetzen. Privatpersonen würden verstärkt wegen ihres Konsumverhaltens Schulden machen und in dem Sinn kein Risiko eingehen, sagt Götze. Er wolle aber keinesfalls "die bösen Unternehmer" den "armen Konsumenten" gegenüberstellen.