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Alleinverdienern unter den Steuerzahlern steht noch ein Nachtrag zur Steuerreform 2004 ins Haus. Noch für das laufende Jahr soll der steuermindernde Absetzbetrag - er beträgt 364 Euro jährlich - für Familien mit Kind um sogenannte "Kinderzuschläge" erhöht werden.
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Dadurch soll sich noch im laufenden Jahr für diese Familien eine weitere Steuerentlastung einstellen. Konkret geplant ist die Erhöhung des Alleinverdiener-Absetzbetrages um einen Zuschlag von 130 Euro (für das erste Kind), um einen weiteren von 175 Euro (für das 2. Kind) und um 220 Euro (für das dritte und jedes weitere). Für eine Alleinverdiener-Familie mit drei Kindern erhöht sich also der Absetzbetrag um 525 Euro jährlich.
Die Einführung der neuen Kinderzuschläge ist zu Mitte die-ses Jahres zu erwarten; bis dahin sollen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Dementsprechend wird sich die zusätzliche steuerliche Entlastung jedenfalls frühestens auf die Juli-Bezüge und auf alle folgenden auswirken. Für die Zeit von Jänner bis Juni 2004 soll die Steuergutschrift durch eine Aufrollung der Bezüge seitens der Arbeitgeber, oder - wenn dies nicht möglich ist - im Wege der Arbeitnehmer-Veranlagung 2004 erfolgen. Klar ist jedenfalls, dass die neuen Kinderzuschläge ab 2004 ganzjährig wirksam werden sollen.
Zusammen mit der Einführung der Kinderzuschläge wird übrigens noch eine andere Betragsgrenze "valorisiert". Die bei Alleinverdienern (mit Kind) zulässige Zuverdienstgrenze des Partners, die derzeit noch 4.400 Euro jährlich beträgt, soll - ebenfalls rückwirkend für das ganze Jahr 2004 - auf 6.000 Euro erhöht werden.
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