Zum Hauptinhalt springen

Ruf nach mehr Hilfe für Schwangere

Von Heiner Boberski

Politik

Allianz fordert Begleitmaßnahmen zur Fristenregelung. | Wien. Ein flächendeckendes Netz von Schwangerenberatungsstellen, einen öffentlich finanzierter Hilfsfonds für Schwangere in Not, eine verpflichtende Bedenkzeit von zumindest drei Werktagen zwischen der Erstberatung und der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruches - solche flankierende Maßnahmen zur seit 1. Jänner 1975 in Österreich geltenden Fristenregelung forderte die Allianz "Mut zum Kind". Die Allianz besteht aus dem Katholischen Familienverband Österreichs (KFÖ), der Aktion Leben Österreich (ALÖ) und der Erzdiözese Wien.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

KFÖ-Präsident Johannes Fenz erinnerte daran, dass schon 1973 beim Beschluss der Fristenregelung - Straffreiheit für Abtreibung in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft unter bestimmten Voraussetzungen - der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky zugesagt hatte, den Schwangerschaftsabbruch "so obsolet wie nur möglich zu machen". Es folgten aber nie adäquate Maßnahmen.

Die vom Gesetz verlangte einmalige ärztliche Beratung, bei der oft nur der Abtreibungstermin vereinbart wird, hält die Allianz für unzureichend. Laut einer Imas-Umfrage halten es 69 Prozent für richtig, wenn bei der Erstberatung einer Schwangeren ausdrücklich auf bestehende Hilfs- und Beratungseinrichtungen hingewiesen wird. Nur acht Prozent halten das für nicht nötig, 23 Prozent sind unentschieden.

Eine Beratungspflicht wie in Deutschland will ALÖ Generalsekretärin Martina Kronthaler nicht. Doch wie eine exakte Aufklärung der Patienten vor riskanten Operationen zum medizinischen Standard gehöre, so sollten Ärzte im Rahmen ihrer Standesrichtlinien verpflichtet werden, auf die Beratungsstellen hinzuweisen.

Von Seiten der SPÖ hieß es, man einer verpflichtenden Bedenkzeit zwischen Beratung und Eingriff auf "keinen Fall zustimmen".