Zum Hauptinhalt springen

Ruf nach mehr Rechten auf neue Doppelnamen

Von Petra Tempfer

Politik
Erst kurz nach der Geburt soll laut den Grünen der Nachname eines Kindes verheirateter Eltern festgelegt werden - und nicht bereits bei der Heirat. Foto: bilderbox

SPÖ: Doppelname auch für beide Partner von Homo-Paaren. | Grüne: Nachnamen statt bei Heirat erst bei Geburt festlegen. | Wien. Wie die "Wiener Zeitung" berichtet hat, plant das Justizministerium, dass künftig beide Ehepartner und deren Kinder Doppelnamen tragen dürfen. Am Mittwoch reagierten SPÖ und Opposition darauf: Die Idee wird prinzipiell begrüßt - sei doch eine Änderung des Namensrechts seit langem fällig. Dem Doppelnamen solle dabei allerdings eine viel größere Bedeutung zukommen, als es das Ministerium vorsieht.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 13 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Allen voran geht die SPÖ davon aus, "dass die Doppelnamen-Regelung künftig auch für beide Partner von Homo-Ehen gilt", so Justizsprecher Hannes Jarolim. Eine Kommunikation auf breiter Basis sei für eine zufrieden stellende Gesetzesnovelle unabdingbar.

Einen Schritt weiter gehen die Grünen. Deren Justizsprecher Albert Steinhauser tritt dafür ein, dass Partner von Lebensgemeinschaften und deren Kinder künftig ebenfalls einen Doppelnamen tragen dürfen. "Ein Antrag der Grünen zur Änderung des Namensrechts ist bereits im Parlament diskutiert worden - die Stoßrichtung ist ähnlich", sagt Steinhauser. Wichtig sei, dass die Wahlfreiheit gegeben bleibe.

Reihenfolge der Namen

In einem wesentlichen Punkt weiche der Antrag der Grünen jedoch vom Vorschlag des Ministeriums ab: Die Eltern sollen laut Steinhauser nicht bei der Heirat, sondern erst bei der Geburt des Kindes dessen Nachnamen festlegen. "Falls sie sich beim Doppelnamen nicht einigen können, soll dessen Zusammensetzung gesetzlich geregelt sein. Etwa, dass der jeweils erste Name genommen und der kürzere vorangestellt wird."

"Schon jetzt kann der bei der Heirat fixierte Name bei der Geburt geändert werden", meint das Ministerium dazu. Dass auch Lebenspartner und deren Kinder den gleichen Nachnamen haben, möchte es hingegen nicht. "Das wäre ein Bruch in der Logik, wenn es nicht einmal einen Akt der Eheschließung gibt."

Eine Verkomplizierung der Situation befürchten jedenfalls FPÖ und BZÖ. "Wenn die Eltern ihren Namen behalten und der des Kindes eine Kombination ist, heißen wieder nicht alle gleich", so Alexander Höferl von der FPÖ. Außerdem müssten sich in den folgenden Generationen beide Eltern mit Doppelnamen für einen Namensteil entscheiden, wenn sie einen Familiennamen für ihre Kinder suchen, ergänzt Heimo Lepuschitz vom BZÖ.

"Es stehen ja bloß Namen zur Wahl", relativiert das Justizministerium. Vor der Einführung des Doppelnamens 1995 habe sich ja auch nicht jede Frau gegen ihre eigene Familie entscheiden müssen.