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Ruin durch Pflichtteil

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Teure Ansprüche gegen Erben von Unternehmen. | Notare setzen sich für Reform ein. | Wien. Für den Erben eines Unternehmens können sie den Ruin bedeuten: Pflichtteilsansprüche des Ehepartners oder der Kinder des Verstorbenen können zu Liquiditätsengpässen im Betrieb führen, weil der Erbe den Pflichtteil in Geld ausbezahlen muss. Oft bleibt ihm keine andere Wahl, als das Unternehmen zu verkaufen.


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Dass das Erbrecht die Unternehmensfortführung gefährdet, wird seit langem kritisiert - unter anderem von den Notaren. Klaus Woschnak, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, fordert von der künftigen Regierung eine Reform des Pflichtteilsrechts. "Die Unternehmensübertragung soll durch die Pflichtteilsansprüche nicht gefährdet werden", unterstreicht Woschnak im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" und legt sich damit insbesondere für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ins Zeug, die von der Problematik am stärksten betroffen sind.

Gefallen würde Woschnak ein Stundungsmodell, bei dem der Erbe die Pflichtteilsansprüche zwar in voller Höhe, aber nicht sofort, sondern innerhalb eines längeren Zeitrahmens auszahlen muss. "Wir wollen ja niemandem etwas wegnehmen", sagt der Kammer-Präsident.

Neben dem Stundungsmodell gibt es auch noch andere Vorschläge, um den Fortbestand von Unternehmen im Erbfall zu sichern. So könnte man etwa den Pflichtteilsanspruch mäßigen, was für die berechtigten Verwandten jedoch einen erheblichen Nachteil bedeuten würde.

Das Justizministerium hält sich über diesbezügliche Reformvorhaben bedeckt: Man könne "nichts Inhaltliches über die laufenden Gespräche sagen".

Weg mit den Gebühren

Die Pflichtteilsreform ist nicht das einzige Anliegen der österreichischen Notare. Woschnak fordert auch eine Abschaffung des Gebührengesetzes, da er nicht einsieht, dass der Staat an der Errichtung von schriftlichen Verträgen wie etwa Mietverträgen "mitnascht", obwohl er zu deren Rechtssicherheit nichts beiträgt.

Wissen

Gewisse Personen wie etwa der Ehepartner und die Kinder eines Verstorbenen haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil aus dem Nachlass, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Der Pflichtteil ist vom Erben zu bezahlen.